Kreditermächtigung

Die Kreditermächtigung der Stadt Augsburg umfasst 48.266.800 Euro für das Jahr 2025. Für das Jahr 2026 sind es 42.784.100 Euro. Die Kreditermächtigung wird jeweils in der Haushaltssatzung der Stadt Augsburg festgesetzt und wurde von der Regierung von Schwaben gemäß Art. 71 Abs. 2 GO im Rahmen der Rechtsaufsicht genehmigt.

Hinweis für Kreditinstitute, die sich an Bieterwettbewerben beteiligen wollen:

Bedarf und Modalitäten für Kredit-Neuaufnahmen oder -Umschuldungen, können unter Kredit-Ausschreibungen eingesehen oder im Amt für Finanzen und Stiftungen, unter 324-9044 und 324-9039 angefragt werden.