Zweitwohnungsteuer
Zum 1. Januar 2005 wurde in Augsburg die Zweitwohnungsteuer eingeführt. Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Personen, die mit einer Nebenwohnung in Augsburg gemeldet sind.
Zum 1. Januar 2005 wurde in Augsburg die Zweitwohnungsteuer eingeführt. Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Personen, die mit einer Nebenwohnung in Augsburg gemeldet sind.