Bekanntmachungen
Wasserrechtliches Bewilligungsverfahren
Antrag der Sternbergwerk eGbR auf Bewilligung zum Weiterbetrieb der bestehenden Wasserkraftanlage T 3 am Lochbach auf Höhe der Grundstücke mit den Flurnummern 80/5 und 219/10, Gemarkung Haunstetten;
Bekanntmachung des Erörterungstermins
Die Einwendungen und Stellungnahmen, die im Bewilligungsverfahren zu dem o. g. Vorhaben eingegangen sind, wird die Stadt Augsburg, Umweltamt mit den Beteiligten erörtern.
Der Erörterungstermin findet statt
am Mittwoch, 14. Mai 2025, 09:00 Uhr
im Besprechungsraum 203
Schießgrabenstraße 4
86150 Augsburg.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. An ihm können die Einwender, Betroffenen, Behörden, anerkannte Naturschutzvereinigungen und der Träger des Vorhabens teilnehmen.
Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist freiwillig. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zur Behördenakte genommen wird.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden.
Die Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Stadt Augsburg unter https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/bekanntmachungen-umweltamt eingesehen werden.
Stadt Augsburg
Umweltamt
Untere Wasserrechtsbehörde
Bekanntmachung
Bekanntmachung über das Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6 BImSchG für den Betrieb einer gekühlten Sammelstelle für tote Heimtiere in einem Zwischenbehandlungsbetrieb der Firma Rosengarten GmbH auf dem Grundstück Fl. Nr. 1058/7 der Gemarkung Lechhausen; Steinerne Furt 60 in 86167 Augsburg
Kontakt:
Sachgebiet 55.1
E-Mail: umweltrecht@reg-schw.bayern.de
Tel: (0821) 327 2227
Informationen über ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die eingereichten Antragsunterlagen in elektronischer Fassung.
Gegenstand des Genehmigungsverfahrens:
Die Firma Rosengarten GmbH, Devern 13, 49635 Badbergen betreibt auf dem Grundstück Fl. Nr. 1058/7 der Gemarkung Lechhausen, Stadt Augsburg in der Straße Steinerne Furt 60, 86167 Augsburg als Zwischenbehandlungsbetrieb eine Sammelstelle für tote Heimtiere.
Mit Schreiben vom 7. März 2025 beantragt die Firma Rosengarten GmbH eine immissions-schutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Kühlung und Lagerung für einen bereits bestehenden veterinärrechtlich zugelassenen Zwischenbehandlungsbetrieb mit Kühlzelle zur Zwischenlagerung von Tierkörpern toter Heimtiere im Gewerbegebiet (86167 Augsburg, Steinerne Furt 60).
Der Antrag beinhaltet hauptsächlich Folgendes:
Die toten Tiere werden abgeholt oder vom Tierhalter zur Anlage gebracht. Die Tierkörper befinden sich im Fall der Abholung bereits bei der Ankunft im Zwischenbehandlungsbetrieb in einem geruchs- und auslaufsicheren PE-Beutel. Lediglich bei der Direktannahme wird der Tierkörper erst im Zwischenbehandlungsbetrieb in einem PE-Beutel verwahrt und etikettiert. Die Tierkörper werden in der Filiale ausschließlich in einer im Gebäude aufgestellten Kühlzelle bis zum Weitertransport ins Kleintierkrematorium in den PE-Beuteln bei einer Temperatur von -5 °C bis -7 °C in Regalwägen gekühlt gelagert. Eine Kremierung findet nicht statt.
Näheres kann der im Folgenden unter dem Punkt „Antragsunterlagen, Auslegungsort, Auslegungszeitraum“ zugänglichen Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 10. März 2025, Gz.: RvS-SG55.1-8711.2-60/2 entnommen werden.
Antragsteller:
Rosengarten GmbH
Auslegungsort, Auslegungszeitraum:
Die Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 10. März 2025, Gz.: RvS-SG55.1-8711.2-60/2 über das Genehmigungsverfahren, der Genehmigungsantrag, die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Regierung von Schwaben zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung vorliegen, liegen in der Zeit vom
1. April 2025 bis 2. Mai 2025 (Auslegungsfrist)
digital zur allgemeinen Einsichtnahme aus: https://www.regierung.schwaben.bayern.de/aufgaben/info_sachgebiete/rosengarten/index.html
Zur Bekanntmachung der Regierung von Schwaben
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Einwendungsfrist:
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können durch die Öffentlichkeit während der o.g. Auslegungsfrist sowie innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt vom 1. April 2025 bis 16. Mai 2025 (Einwendungsfrist), erhoben werden.
Die Einwendungen müssen schriftlich oder elektronisch bei der folgenden Stelle erhoben werden (§ 10 Abs. 3 BImSchG, § 12 Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV):
Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg
E-Mail: umweltrecht@reg-schw.bayern.de
Die Einwendungen müssen Name, Vorname und Wohnanschrift aller Einwender klar lesbar erkennen lassen.
Der Genehmigungsantrag, die vom Antragssteller vorgelegten Unterlagen, sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei.