Bewohnerparken im Rosenau- und Thelottviertel startet

27.10.2023 11:09 | Bürgerservice & Rathaus

Zum 1. November führt die Stadt Augsburg ein Bewohnerparkgebiet im Rosenau- und Thelottviertel ein. Der Grund: In Kürze wird das Westportal des Hauptbahnhofs geöffnet. Dadurch erhöht sich der Parkdruck in diesem Areal. Durch die neuen Parkregeln verbessert sich die Parksituation für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Luftaufnahme des Hauptbahnhofs und des Thelottviertels.

Im Rosenau- und Thelottviertel gelten ab 1. November neue Parkregeln. Foto: Ulrich Wagner

Künftig wird es im Kern des Viertels nur noch Stellplätze geben, die ganztägig ausschließlich für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis zur Verfügung stehen. Das verringert nicht nur den Parksuchverkehr, sondern erhöht auch die Sicherheit für den Fußverkehr. Die Erreichbarkeit für Externe (z.B. Besuchende, Handwerker, Kunden) ist weiterhin gewährleistet.

Künftig gibt es vier Arten von Parkzonen:

1. Mit Parkschein, werktags (9.30 Uhr bis 18.30 Uhr):

Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1 Euro pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden.

2. Mit Parkschein, werktags (9.30 bis 18.30 Uhr), Bewohner frei:

Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1€ pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt 3 Stunden. Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis sind von den Gebühren und der zeitlichen Einschränkung nicht betroffen.

3. Bewohnerparken:

Stellplätze, die ganztägig nur für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis zur Verfügung stehen.

4. Ladezone:

Die Ladezone dient im Bereich des Portal West als „Kiss and Ride“-Möglichkeit sowie in den restlichen Bereichen als Anlieferungsbereich für Gewerbetreibende.

  

Neue Regeln gelten ab 1. November

Bis Mittwoch, 1. November, wird die neue Parkbeschilderung angebracht. Dann greifen die Regeln des Bewohnerparkens. Ab diesem Zeitpunkt müssen parkende Fahrzeuge der Bewohnenden den Parkausweis sichtbar vorweisen. Aufgrund von Lieferengpässen verzögert sich die Aufstellung der Parkscheinautomaten. In den entsprechenden Bereichen gilt bis zur Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten daher die Regelung mit Parkscheibe.

Bewohnerparkausweis beantragen

Wer mit Hauptwohnsitz im Rosenau- und Thelottviertel gemeldet ist und dort auch tatsächlich wohnt, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Gebühr beträgt 30 Euro für ein Jahr.

Alle Infos zum Bewohnerparkausweis

Sonderseite mit Straßenkarten und weiteren Infos

Auf unserer Sonderseite zum Bewohnerparken im Rosenau- und Thelottviertel finden Sie unter anderem Straßenkarten, auf denen die vier unterschiedlichen Parkzonen farblich markiert sind, sowie zahlreiche weitere Informationen. (pm/rs)