Inklusives Wahlrecht - und jetzt?

28.05.2024 11:17 | Behindertenbeirat

Am 9. Juni haben wieder etwa 400 Millionen Menschen in Europa das Recht zu wählen. Erst zum zweiten Mal gilt dabei ein Inklusives Wahlrecht – das bedeutet, dass auch Menschen mit Behinderung mit einer gesetzlichen Betreuung in allen Aufgabenbereichen wählen dürfen.

Foto: Leonie Weide
Foto: Sybille Stegmair
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Tatsächlich waren bis 2019 ca. 85.000 volljährige Menschen mit Behinderung mit einer gesetzlichen Betreuung von Wahlen ausgeschlossen. Erst am 16. Mai 2019 hat der Bundestag den Wahlausschluss von Menschen mit Betreuungen aus dem Bundeswahlgesetz gestrichen. Seither gilt ein Inklusives Wahlrecht für alle Menschen in Deutschland.

Aber was bedeutet dies nun für Menschen mit Behinderung? Oft reicht es nicht, nur einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen – auch die Barrieren im Kopf müssen überwunden werden. Dies zu thematisieren war Ziel des gemeinsamen Aktionstags am 7. Mai der Offenen Behindertenarbeit der Malteser, dem Europabüro mit Europe Direct der Stadt Augsburg sowie des Behindertenbeirats der Stadt Augsburg. Hintergrund war der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

"Uns ist es ein Anliegen, nicht nur auf die Schwierigkeiten von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen, sondern auch aktiv Hemmungen abzubauen und dazu zu befähigen an der Wahl überhaupt teilzunehmen,“ so Nicole Oehler, Leitung der Offenen Behindertenarbeit der Malteser. „Daher bieten wir bis zur Europawahl zwei Workshops für Menschen mit Behinderung an, wo Informationen rund um die Europawahl vermittelt werden und das Wählen geübt werden kann.“

„Wir freuen uns, dass an unserem Aktionstag so viele Menschen uns besucht haben und sich über die Situation von Menschen mit Behinderungen informiert haben,“ erzählt Frau Talio vom Behindertenbeirat der Stadt Augsburg. Herr Wessel-Bothe vom Europabüro mit Europe Direct Augsburg ergänzt „herzlichen Dank auch an die Ehrengäste, wie die Augsburger Oberbürgermeisterin Eva Weber und viele andere Politiker, die sich Zeit genommen haben und vor Ort waren.“

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland statt. Damit können die europäischen Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Gestaltung der Demokratie in der Europäischen Union mitwirken.

Das Europäische Parlament verabschiedet Rechtsvorschriften zu Themen wie Umweltschutz, Sicherheit, Migration, Sozialpolitik, Verbraucherrechte, Wirtschaft, Rechtsstaatlichkeit usw. Damit entscheidet die Europawahl mit, wer die Menschen in Europa vertritt und wie hier die Schwerpunkte gesetzt werden. (PM/Offenen Behindertenarbeit der Malteser)