Stadt warnt vor Betreten von Eisflächen im Stadtgebiet Augsburg

15.01.2024 15:40 | Pressemitteilungen

Eisflächen in Erholungsgebieten und Grünanlagen nicht betreten!

  • Lebensgefahr bei Einbruch
  • Keine pauschalen Aussagen zur Eis-Tragfähigkeit möglich
  • Verbleib eines Restrisikos bei natürlichen Gewässern

Das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen (AGNF) warnt Besucherinnen und Besucher aller städtischen Erholungsgebiete und Grünanlagen eindringlich davor, Eisflächen zu betreten. Betroffen sind zum Beispiel Kuhsee, Autobahnsee und Bergheimer Baggersee sowie zahlreiche kleinere Gewässer.

Keine geschlossene Eisfläche am Kuhsee
Aufgrund der frostigen Temperaturen hat sich in den vergangenen Tagen auf mehreren Gewässern im Stadtgebiet eine wenige Zentimeter dünne Eisschicht gebildet. Vor allem in Uferbereichen und bei natürlichen Zuflüssen gibt es Wasserflächen, die frei von Eis sind und aufgrund von Grundwasserströmungen eisfrei bleiben. Beispielsweise besteht auch am Kuhsee keine geschlossene Eisdecke.

Tragfähigkeit der Eisflächen nicht einschätzbar
Laut AGNF, erfolgt seitens der Stadt grundsätzlich keine Freigabe zur Betretung von Eisflächen in städtischen Erholungsgebieten und Grünanlagen. „Dies hängt vor allem mit unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und Tiefen zusammen, so dass keine pauschalen Aussagen zur generellen Tragfähigkeit des Eises gemacht werden können“, sagt AGNF-Leiterin Anette Vedder.  Eine ausreichende Tragfähigkeit der Eisflächen, die von außen oft weder sichtbar noch einschätzbar ist, kann nicht gewährleistet werden. Vor allem bei wechselnden Minus- und Plustemperaturen ist die Entwicklung der Eisschicht unvorhersehbar. Gerade bei natürlichen Gewässern verbleibt immer ein Restrisiko.

Im Notfall die Rufnummer 112 wählen
Daher warnt die Stadt Augsburg davor, die Eisflächen zu betreten. Dies gilt auch, wenn sich bereits Personen auf der Eisfläche befinden, was den Anschein einer vermeintlichen Sicherheit erweckt. Im Notfall ist die Notrufnummer 112 zu wählen. Auch sollten Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Nähe befinden, als Ansprechpersonen vor Ort bleiben.