Stadtbäche und Kanäle werden abgelassen

11.09.2023 09:45 | Pressemitteilungen

Mobilitäts- und Tiefbauamt startet Arbeiten am Samstag, 16. September

  • Bachablässe auf der Lochbach- und Lechseite
  • Info für Kraftwerksbetreiber an Augsburger Stadtbächen
  • Wasserreduzierung und Wasserzufuhr erfolgen gestaffelt
  • Alle Bäche führen aus Naturschutzgründen Restwasser

Ab Samstag, 16. September, finden die jährlichen Herbstablässe statt. Vorrangiger Zweck der Ablässe sind notwendige Baumaßahmen und Unterhaltsarbeiten und zur Sicherstellung des gefahrlosen Wasserabflusses wird Räumgut entnommen. Die Stadt Augsburg bittet alle Wasserkraftwerksbetreiber und sonstigen Unterhaltungspflichtigen an den Augsburger Stadtbächen, die diesjährigen Termine für die Bachablässe zu beachten.

Herbstablässe: Lochbach- und Lechseite
Auf der Lochbachseite starten die Arbeiten am Samstag, 16. September und sind innerhalb von zwei Wochen bis zum Samstag, 30. September, abgeschlossen. Die betroffenen Gewässer sind der Lochbach ab Neugrabenschleuse, Wolfsbach (Stadtgraben und Malvasierbach teilw. reduziert), Vorderer-, Mittlerer-, Hinterer Lech, Sparrenlech, Kaufbach, Schwallech, Stadtbach; Olympiakanustrecke, Neubach und Hauptstadtbach werden reduziert (auch Jugendkanustrecke und das Triebwerk 24 sind betroffen).
Auf der Lechseite starten die Arbeiten am Samstag, 14. Oktober und laufen bis zum Samstag, 28. Oktober. Die betroffenen Gewässer sind der Hauptstadtbach, Neubach, Olympiakanustrecke, Herrenbach, Proviantbach, Hanreibach, Fichtelbach, Schäfflerbach, Kaufbach, Sparrenlech, Schwallech, Hinterer Lech, Mittlerer Lech.

Info für Kraftwerksbetreiber an Augsburger Stadtbächen
Baustellen, die während der Ablässe-Zeiten von Anliegenden am Gewässer durchgeführt werden, müssen beim Mobilitäts- und Tiefbauamt rechtzeitig angezeigt werden. Bei der Planung und Durchführung von Arbeiten im und am Gewässer sind die einschlägigen Gesetze zu beachten (z. B. BayWG, WHG, BNatSchG usw.).

Bäche mit Restwasser beaufschlagt
Aus Gründen des Natur- und Tierschutzes werden alle abgelassenen Bäche für die oben genannten Ablässe-Zeiten mit Restwasser beaufschlagt. Die Menge des Restwassers und die daraus resultierenden Wasserstände richten sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. Dabei ist die Restwassermenge auch von der Witterung (Regenwasser) abhängig. Durch Umstellungs- und Regulierungsarbeiten an den Wasserläufen können Schwankungen der Wassermengen nicht ausgeschlossen werden.

Keine Stauhaltung während der Ablässe-Zeiten
Ebenso aus Gründen des Naturschutzes erfolgen sowohl die Wasserreduzierung zu Beginn der Ablässe als auch der Wasserzulauf nach den Ablässen zeitlich gestaffelt. Während der Ablässe-Zeiten darf an den jeweils betroffenen Triebwerks- und Kraftwerksanlagen aus Sicherheitsgründen für die Unterlieger keine Stauhaltung vorgenommen werden. Nach Beendigung der Ablässe hat die Anstauphase an den Kraftwerken und Stauhaltungen durch die Betreiber langsam bzw. gestaffelt zu erfolgen. Es muss zu jeder Zeit ausreichend Restwasser in das Unterwasser abgegeben werden.

Pflicht zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten
Speziell zum Ende der Bachablässe sind die Anlagen ausreichend zu besetzen, um Störfälle - etwa durch vermehrt auftretendes Schwemmgut - zu vermeiden. Werkskanal- und Triebwerksanlagen wie auch gewässerüber- und -unterquerende Ver- und Entsorgungsleitungen müssen überprüft und instandgehalten werden. Unterhaltungsarbeiten in und am Gewässer, wie zum Beispiel Instandhaltung der Uferwände, Gewässersohlen, Räumung und Rückschnitt von Bewuchs, sind nach den gültigen Gesetzen und Vorschriften von den Unterhaltungspflichtigen – auch Anliegern –durchzuführen.