Wie die Stadt Augsburg sozialen Wohnbau fördert

13.06.2024 09:20 | Pressemitteilungen

Bezahlbarer Wohnraum ist seit Jahren rar. Doch es gibt auch gute Nachrichten für den Wohnungsmarkt

  • Mehr als jeder zweite Augsburger Haushalt hat ein Anrecht auf eine geförderte Wohnung
  • Gute Förderkonditionen sorgen beim Amt für Wohnbauförderung und Wohnen für mehr Fördergespräche
  • Die Wohnbaugruppe Augsburg realisiert Neubauvorhaben trotz schwieriger Bedingungen, zum Beispiel im Prinz-Karl-Viertel

Geförderter Wohnraum ist attraktiv – nicht nur für Menschen, die es schwer haben, auf dem aktuellen Wohnungsmarkt ein bezahlbares Zuhause zu finden. Gute Förderkonditionen sorgen trotz der kritischen Rahmenbedingungen in der Baubranche dafür, dass neue Wohnbauprojekte realisiert werden. Das Amt für Wohnbauförderung und Wohnen (AfWuW) der Stadt Augsburg verzeichnet eine zunehmende Zahl an Fördergesprächen. Auch bei der städtischen Wohnbaugruppe Augsburg herrscht kein Stillstand.

Stadt Augsburg ist offiziell „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“
Seit 2013 zählt die Stadt Augsburg nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und Mieterschutzverordnung/Bayern als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Damit kommt bei der Begrenzung des Mietpreisanstiegs die Mietpreisbremse zum Tragen.  Voraussetzung zur Anwendung dieser ist ein qualifizierter Mietspiegel mit einer ortsüblichen Vergleichsmiete. Dem aktuell gültigen Mietspiegel aus dem Jahr 2023 zufolge liegt die Basismiete bei einer Wohnfläche von 50 Quadratmetern bei 9,14 Euro pro Quadratmeter. Weitere Informationen können unter augsburg.de/mietspiegel abgerufen werden.

Über die Hälfte der Augsburgerinnen und Augsburger hat Anspruch auf geförderte Wohnungen
Der Bedarf nach preiswertem Wohnraum kann im Stadtgebiet nicht ohne den Einsatz staatlicher Fördermittel gedeckt werden. Schließlich hat mehr als die Hälfte aller Haushalte Anrecht auf geförderte Wohnungen. Zum 1. Januar  2024 waren im Stadtgebiet Augsburg 7.465 geförderte Wohnungen vorhanden. Diese unterliegen – je nach Zeitraum und Förderung – unterschiedlichen Benennungs-, Belegungs- und Mietpreisbindungen, an die sich Vermietende halten müssen. Vergeben werden sie nach Dringlichkeit. Die Warteliste ist lang, das bestehende Angebot reicht nicht aus, um die starke Nachfrage zu bedienen. Außerdem fallen zunehmend ältere Sozialwohnungsbestände aus der Bindung und werden zu normalem Wohnraum mit regulären Mietpreisen.

Gute Konditionen für geförderten Wohnungsbau
Umso erfreulicher ist, dass das AfWuW in den vergangenen drei Jahren in Augsburg 412 geförderte Neubauwohnungen bewilligt hat. 360 weitere befinden sich derzeit in der Bauausführung, 98 von ihnen sollen in diesem und ca. 150 im nächsten Jahr fertiggestellt werden. Außerdem ist 2024 die Bewilligung der Förderung von rund 200 Wohnungen geplant. Weitere folgen, wie Robert Kern, Leiter des AfWuW, erklärt: „Die Zahl der Fördergespräche steigt. Gute Förderkonditionen – teilweise mit Zinssätzen von 0,5 Prozent auf 40 Jahre Zinsbindung – machen den geförderten Wohnungsbau in der aktuellen Marktlage sehr attraktiv“, so Kern. Für die nächsten Jahre werden Fördergespräche für ca. 1.400 Einheiten geführt – mehr als 150 davon sollen im Rahmen von Großprojekten in einem Antrag zusammengefasst werden.

Wohnberechtigungsschein und EoF
Um eine der geförderten Wohnungen zu beziehen, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Grundsätzlich werden drei Stufen der „Einkommensorientierten Förderung" (EoF) unterschieden. Je nach Familiengröße gelten dafür unterschiedliche Einkommensgrenzen. Für die EoF-Stufen II und III gibt es in Augsburg den sogenannten Stadtwohnschein. Darunter können auch mittlere und höhere Einkommen fallen. Im Jahr 2023 hat das AfWuW 3.196 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt und 608 Wohnungen vergeben. Rund 63 Prozent der vergebenen Wohnungen gehören der städtischen Wohnbaugruppe Augsburg (WBG).

Neuer sozialer Wohnbau im Prinz-Karl-Viertel
Die WBG führte im März 2024 rund 10.700 Wohnungen. 47 weitere sind derzeit im Prinz-Karl-Viertel im Hochfeld im Bau. Die Wohnanlage in der Max-Gutmann-Straße umfasst 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen. Sämtliche von ihnen werden barrierefrei, zwei zudem rollstuhlfahrergerecht errichtet. Die Wohnungen sollen bis zum Sommer 2025 fertiggestellt werden.

Die Zielmiete liegt bei 13 Euro pro Quadratmeter. Im Rahmen der EoF erhalten Mietende einen monatlichen Zuschuss. Dieser senkt die tatsächliche Belastung auf ein von ihrem Einkommen abhängiges, angemessenes Niveau. In der niedrigsten Einkommensstufe kann man etwa mit 7 Euro pro Quadratmeter, in der obersten Einkommensstufe mit 9 Euro pro Quadratmeter rechnen.

Mit der Vermarktung der Wohnungen beginnt die WBG etwa ein halbes Jahr vor Anmietungsbeginn, also im Herbst dieses Jahres. Dabei werden die auf der eigenen Vermarktungsplattform wohnbaugruppe.de/immobiliensuche angemeldeten Interessentinnen und Interessenten per E-Mail informiert.

Weitere Projekte in Planung
Parallel zu dem Projekt im Prinz-Karl-Viertel plant die WBG derzeit rund 279 weitere Wohnungen – 47 davon in der Urmelstraße in Lechhausen. Eine erfreuliche Nachricht, wie Sozialreferent Martin Schenkelberg gleich aus mehreren Gründen findet: „Trotz der verschlechterten Rahmenbedingungen herrscht bei unserer städtischen Tochter kein Stillstand. Neben der für alle geltenden Bindungsfrist haben die Wohnungen der WBG für uns als Stadt den Vorteil, dass die Mietpreise auch nach Auslaufen der Mietpreisbindung bewusst sozialverträglich gehalten werden. So entsteht dauerhafter bezahlbarer Wohnraum“, so Schenkelberg.

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