Stadt verlängert Allgemeinverfügungen für Versammlungen im Stadtgebiet

27.10.2023 11:16 | Pressemitteilungen

Vor dem Hintergrund der Terror-Angriffe im Nahen Osten untersagt die Stadt unangemeldete Versammlungen und unter anderem das Mitführen bestimmter Fahnen und Symbole

  • Stadt untersagt die Durchführung nicht angezeigter Versammlungen
  • Stadt verlängert Allgemeinverfügung zur Untersagung von Zerstörung und Beschädigung von Hoheitszeichen ausländischer Staaten
  • Stadt untersagt außerdem weiterhin das Rufen und Skandieren von Parolen im Kontext der Angriffe im Nahen Osten
  • Allgemeinverfügungen gelten ab Freitag, 27. Oktober 2023, 0:00 Uhr bzw. Samstag, 28. Oktober 2023, 00:00 Uhr
  • Veröffentlicht u.a. auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen  

Die Stadt Augsburg erlässt angesichts der terroristischen Angriffe im Nahen Osten und der bundeweit beobachteten Aufrufe zu Kundgebungen sowie der Vorkommnisse unter anderem in Berlin und München erneut zwei Allgemeinverfügungen zu Versammlungen unter freiem Himmel. 

Die erste Allgemeinverfügung führt die Allgemeinverfügung vom 13.10.2023 sowie 20.10.2023 fort und regelt die Untersagung des Mitführens bzw. der Verwendung bestimmter Symbole und Kennzeichen wie etwa der iranischen Revolutionsgarden, die in der Allgemeinverfügung explizit genannt sind. Ebenso wird das Zerstören und Beschädigen von Hoheitszeichen ausländischer Staaten untersagt. Untersagt ist ebenfalls das Skandieren und Rufen bestimmter Parolen im Kontext der Angriffe im Nahen Osten. Diese Allgemeinverfügung gilt ab 28.10.2023, 0:00 Uhr.

Angesichts von in den sozialen Medien kursierenden Aufrufen zu Kundgebungen in Augsburg, die bisher nicht ordnungsgemäß angezeigt wurden und keine Verantwortlichen erkennen lassen, untersagt die Stadt Augsburg in einer weiteren Allgemeinverfügung explizit die Durchführung von solchen nicht angezeigten Versammlungen. Je nach Geschehen und auf Basis des Versammlungsrechts sind die polizeilichen Einsatzkräfte zudem explizit befugt, sachgerechte Anordnungen im Einzelfall zu treffen. Diese Allgemeinverfügung gilt bereits ab 27.10.2023, 0:00 Uhr. 

Die Stadt Augsburg und das Polizeipräsidium Schwaben-Nord stehen hierzu in sehr engem Austausch und enger Abstimmung. Die Allgemeinverfügungen der Stadt Augsburg werden von beiden Sicherheitsbehörden vollzogen. Diese sind unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.