Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft

03.11.2023 10:13 | Pressemitteilungen

Bürgeramt informiert über Änderung um Pass- und Ausweiswesen

  • Bei Reisen innerhalb EU und Schengenraum dann Personalausweis ausreichend
  • Bei Reisen außerhalb der EU regulärer Reisepass notwendig

Ab Januar 2024 können aufgrund einer Gesetzesänderung bundesweit keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Bei Reisen ins Ausland außerhalb der EU wird nun auch für Kinder ein regulärer Reisepass benötigt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.

Warum wird der Kinderreispass abgeschafft?
Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund der seit 1. Januar 2021 nur noch einjährigen Gültigkeit sowie der eingeschränkten Anerkennung durch andere Staaten an Bedeutung verloren hat. Weitere Ziele sind die Vereinheitlichung des Spektrums an Dokumenten für Erwachsene und Kinder, der Abbau von Hürden in Bezug auf Einreisebestimmungen anderer Länder und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten.

Welche Alternativen gibt es?
Deutsche Staatsangehörige können unabhängig vom Alter (auch unter 6 Jahren) mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Der Personalausweise ist als Reisedokument innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt damit im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.

Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Reisende auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter: auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Wo erhalte ich Ausweisdokumente?
Personalausweise und Reisepässe können in den Bürgerbüros Stadtmitte, Haunstetten, Lechhausen, Kriegshaber und Hochzoll beantragt werden. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Das ist telefonisch oder online möglich. Weitere Informationen hierzu gibt es auf der städtischen Homepage unter augsburg.de/buergerservice.

Bereits jetzt an den nächsten Urlaub denken
Kurz vor Reiseantritt feststellen, dass die Ausweisdokumente abgelaufen sind? Eine furchtbare Vorstellung. Ordnungsreferent Frank Pintsch empfiehlt daher, bereits jetzt die Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente zu prüfen. Erfahrungsgemäß ist die Terminnachfrage im Sommerhalbjahr höher als jetzt im Herbst und Winter. Daher sein Ratschlag: „Bitte jetzt schon an den nächsten Urlaub denken“.

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