Regeln zur Pyrotechnik im Stadtgebiet

26.12.2023 14:40 | Pressemitteilungen

In der Innenstadt gilt an Silvester ein Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot

  • Das Mitführen von Feuerwerkskörpern und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt
  • Untersagt ist auch das Mitführen von Glasbehältnissen und Dosen
  • Kein Feuerwerk und sonstige Pyrotechnik in der Nähe von Schutzobjekten im gesamten Stadtgebiet
  • Tipps für ein sicheres Silvester

Für den Jahreswechsel 2023/2024 sind im Stadtgebiet Augsburg wieder einige Einschränkungen zu beachten. Unter augsburg.de/feuerwerk sind alle Informationen zusammengestellt.

Generelles Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot in der Innenstadt
In der Augsburger Innenstadt besteht ein generelles Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot. Grundlage dafür ist die „Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze“ von 2017.

Danach ist es verboten, leicht brennbare Gegenstände, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Leuchtkugeln, gefährliche Werkzeuge, Waffen und Wurfgegenstände mitzuführen, steigen zu lassen, abzubrennen zu schießen oder in irgendeiner Weise feilzubieten. Auch Glasbehältnisse und Dosen sind an Silvester in der Innenstadt verboten.

Das Verbot gilt räumlich auf allen Straßen und Plätzen in jenem Bereich, der von folgenden Straßen umschlossen ist, einschließlich der Straßen selbst: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee.

Verbot von Pyrotechnik in der Nähe von Schutzobjekten
Mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet besteht nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ein Verbot für das Abbrennen jeglicher Pyrotechnik in der Nähe von Schutzobjekten. Damit ist es gesetzlich generell verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen jegliche Art von Pyrotechnik und Feuerwerkskörper abzubrennen. Die Stadt Augsburg hat die Schutzobjekte im Stadtgebiet auch unter geoportal.augsburg.de zusammengestellt. Sie sind unter der Rubrik Pyrotechnikverbot zu finden.

Beachtenswerte Tipps für einen sicheren Jahreswechsel
Für den sicheren Umgang mit Feuerwerk und Pyrotechnik gibt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unter bam.de nützliche Hinweise. So lauten die zehn wichtigsten Tipps für ein sicheres Silvester:

  1. Zulässiges Mindestalter und offizielle Verkaufszeiten beachten.
  2. Auf das CE-Zeichen und die Registriernummer achten.
  3. Bei Transport und Lagerung auf die zulässige Höchstmenge der Nettoexplosivstoffmasse achten; gekauftes Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht lagern.
  4. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.
  5. Die offiziellen Abbrennzeiten beachten.
  6. Gebrauchsanweisung aufmerksam durchlesen und Sicherheitshinweise einhalten.
  7. Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einhalten.
  8. Bei der Verwendung von Raketen auf sicheren Stand achten.
  9. Knallkörper nicht aus der Hand zünden.
  10.  Sehr wichtig: Kein illegales Feuerwerk verwenden.

Frank Pintsch: „Hoffe auf Einsicht und Verständnis“
Ordnungsreferent Frank Pintsch bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich unbedingt an die gesetzlichen Verbote zu Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik an Silvester zu halten. „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik kann zur Sicherheit und zum Schutz von Menschen und Einrichtungen nicht überall in der Innenstadt und im gesamten Stadtgebiet stattfinden. Ich hoffe auf breite Einsicht und das notwendige Verständnis dafür. Das ist die beste Voraussetzung für einen sicheren, friedlichen und gesunden Jahreswechsel in unserer Stadt Augsburg.“

Weitere Informationen unter: