Studienbeihilfe aus Stiftungsmitteln 2024

29.05.2024 10:21 | Pressemitteilungen

Gefördert werden befähigte und bedürftige Augsburgerinnen und Augsburger

  • Anträge ab Juni in der Bürgerinfo und im Amt für Finanzen und Stiftungen verfügbar
  • Antragsfrist läuft bis 30. Juni 2024
  • Einreichung digital oder auf dem Postweg möglich
  • Auch Augsburgerinnen und Augsburger an auswärtigen Studienorten sind antragsberechtigt

Studierende an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen sowie Schülerinnen und Schüler der 11. Klassen an Augsburger Gymnasien, des Bayernkollegs (ohne Vorkurs) und der Fachoberschule können beim Amt für Finanzen und Stiftungen eine Studienbeihilfe beantragen. Gefördert werden befähigte und bedürftige Studierende bzw. Schülerinnen und Schüler aus Augsburg. Wer lediglich zu Studienzwecken in Augsburg wohnt, ist nicht antragsberechtigt. Dagegen sind Augsburgerinnen und Augsburger, die an auswärtigen Universitäten oder Fachhochschulen studieren, ebenfalls antragsberechtigt.

Nachweise über Studienfortgang und wirtschaftliche Verhältnisse
Die Anträge sind ab Juni im Amt für Finanzen und Stiftungen der Stadt Augsburg (Eingangsbereich, Mittlerer Lech 5) und bei der Bürgerinformation am Rathausplatz verfügbar. Die Anträge können auch ab Samstag, 1. Juni als Download auf augsburg.de/studienbeihilfen heruntergeladen werden.
Bis spätestens Sonntag, 30. Juni, müssen die Anträge ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen über Studienfortgang und wirtschaftliche Verhältnisse digital per Online-Formular oder postalisch im Amt für Finanzen und Stiftungen eingereicht werden. Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich. Auch später eingehende oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen sind im Amt für Finanzen und Stiftungen bei Gisela Börner, Telefonnummer 0821 324-4326, zu erhalten.

augsburg.de/studienbeihilfen