Die nächsten Bürgerversammlungen stehen an - Mit der Stadtspitze austauschen und Anträge einreichen

10.10.2023 14:59 | Pressemitteilungen

  • Montag, 16. Oktober gesamtstädtisch und Herrenbach/Spickel, im Organisationszentrum im Olympiapark, Am Eiskanal 30
  • Am 18. Oktober Haunstetten/Siebenbrunn, im Gemeindesaal der Pfarrei St. Pius, Mittelfeldstr. 4
  • Von 18 bis 19 Uhr: Persönliche Tischgespräche mit Oberbürgermeisterin Eva Weber und Referententeam
  • Ab 19 Uhr: Plenum mit Diskussion und Abstimmung über Anträge
  • Alle Informationen unter augsburg.de/buergerversammlung

Kommende Woche ist es wieder so weit: Bei zwei Bürgerversammlungen gibt es die Gelegenheit direkt mit der Stadtregierung und der Stadtverwaltung zu sprechen: Fragen zu stellen, sich über den Stand von Projekten zu informieren, Ideen und Anregungen zu äußern, Bedenken vorzutragen und auch Anträge einzureichen, die die Verwaltung überprüfen soll und, über die im Stadtrat abgestimmt werden soll. 

Die erste der zwei Bürgerversammlungen lädt am Montag, 16. Oktober ins Organisationszentrum im Olympiapark (Am Eiskanal 30). Sie richtet sich neben den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadtteile Herrenbach und Spickel an alle Augsburgerinnen und Augsburger, denn es handelt sich um eine gesamtstadtbezogene Bürgerversammlung.

Am Mittwoch, den 18. Oktober folgt dann im Gemeindesaal der Pfarrei St. Pius (Mittelfeldstr. 4) eine stadtteilbezogene Bürgerversammlung für Haunstetten und Siebenbrunn.

Oberbürgermeisterin Eva Weber ist mit ihrem gesamten Regierungsteam vor Ort: „Niemand kennt sich in den einzelnen Stadtteilen besser aus als die Bewohnerschaft, das sind die Expertinnen und Experten vor Ort und damit diejenigen, die uns am besten sagen können, wo der Schuh drückt, sodass wir Lösungsmöglichkeiten überprüfen können. Die Bürgerversammlung ist der direkteste Weg Fragen und Themen nicht nur mit der Stadtspitze, sondern auch mit anderen Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hier können gesammelt Erfahrungen, und auch Pro und Contras ausgetauscht werden. Im besten Fall kommen dabei gute Verbesserungsvorschläge zustande, die für alle zielführend sind.“

Drei für den Stadtteil, eine für die gesamte Stadt
Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung schreibt eine gesamtstädtische Bürgerversammlung im Jahr vor, die den Einwohnerinnen und Einwohnern ab 18 Jahren ein Antragsrecht einräumt. In Augsburg finden bis 2025 jedes Jahr zusätzlich zur gesamtstädtischen Bürgerversammlung drei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen statt. Das hat der Augsburger Stadtrat per Beschluss festgelegt. Das neue Format wird in diesem Jahr zum ersten Mal in dieser Form umgesetzt. Es bietet die Möglichkeit, Vor-Ort-Themen zu behandeln und sich darüber mit der Stadtregierung sowie mit Expertinnen und Experten aus den Fachämtern auszutauschen.

Spannend ist das Antragsrecht für Bürgerinnen und Bürger. Denn so können sie wichtige Themen zur Abstimmung in den Stadtrat bringen – und damit auch zur Umsetzung. Die ersten zwei Bürgerversammlungen 2023 fanden im April statt und waren stadtteilbezogen (17. April Göggingen, 19. April Inningen/Bergheim).

Ablauf, Antrags- und Abstimmungsrecht
Die Bürgerversammlungen beginnen jeweils um 18 Uhr mit den Tischgesprächen. Bis 19 Uhr haben alle Interessierte die Möglichkeit mit der Oberbürgermeisterin und allen Referenten persönlich über ihre Anliegen zu sprechen.

Um 19 Uhr beginnt das Plenum. Im Plenum haben alle gemeindeangehörigen Bürgerinnen und Bürger das Recht, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und Anliegen vorzutragen. Zudem besteht ein Antrags- und Abstimmungsrecht.

Wichtig: Wer einen Antrag formulieren möchte, muss persönlich anwesend sein. Da nur Personen antrags- und stimmberechtigt sind, die in Augsburg wohnen - unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel -, müssen alle, die von diese Recht Gebrauch machen möchten, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Bürgerversammlung mitzubringen. Wichtig ist auch, dass der jeweilige Antrag mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Ob der Antrag als Empfehlung der Bürgerversammlung zugelassen wird, wird von allen stimmberechtigen Teilnehmenden gemeinsam entschieden. Innerhalb einer Frist von drei Monaten muss sich der Augsburger Stadtrat mit den Anträgen befassen.

Der Status der eingebrachten Anträge kann unter augsburg.de/buergerversammlung oder im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg unter augsburg.de/allris nachverfolgt werden.

Bei allen Bürgerversammlungen ist ein Gebärdensprachdolmetscher / eine Gebärdensprachdolmetscherin vor Ort.

Weitere Informationen zu den Bürgerversammlungen und die nächsten Termine sind ebenfalls unter augsburg.de/buergerversammlung zu finden.