Beschluss zu „Späti“-Öffnungszeiten

22.05.2024 13:52 | Pressemitteilungen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Stadt Augsburg

  • Beschwerde eines Kiosk Betreibers mit Internetcafé zurückgewiesen
  • Für Kioske gelten die gesetzlich vorgegeben Ladenschlusszeiten
  • Verwaltung setzt Rechtslage korrekt um

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung der Stadt Augsburg zu den Öffnungszeiten von „Spätis“ bestätigt und die Beschwerde eines Kioskbetreibers mit Internetcafé in Augsburg zurückgewiesen. Aufgrund einer verstärkten Beschwerdelage von Anwohnenden sowie Gewerbetreibenden führt das Ordnungsamt der Stadt Augsburg seit Ende vergangenen Jahres vermehrt Kontrollen bei den sogenannten „Spätis“ durch. Der Gerichtsbeschluss bestätigt die Einschätzung des städtischen Ordnungsamts, dass es sich bei der aktuellen Ausgestaltung des Kioskes mit Internetcafé nicht um einen Gaststättenbetrieb handelt.

Ordnungsreferent Frank Pintsch: „Haben mögliche Wege aufgezeigt“
Ordnungsreferent Frank Pintsch führt dazu aus: „Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zeigt, dass die Stadt Augsburg die aktuelle Rechtslage des Bundesladenschlussgesetzes korrekt umsetzt. Gleichbehandlung ist für uns als Verwaltung ein zentraler Handlungsgrundsatz. Wir haben daher bereits in der Vergangenheit auf Voraussetzungen für Öffnungszeiten außerhalb der gesetzlich geltenden Ladenschlusszeiten verwiesen und mögliche Wege aufgezeigt. Dazu zählen zum Beispiel eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung als Gaststätte und ein tatsächlich überwiegender Gaststättenbetrieb. Dieser muss bei einer lebensnahen Betrachtung tatsächlich auch ein gaststättenrechtlicher Betrieb sein und darf nicht nur zum Schein betrieben werden.“