204,4 Millionen Euro für die städtischen Finanzen

19.01.2024 10:51 | Pressemitteilungen

Schlüsselzuweisungen des Freistaats übertreffen Erwartungen der Stadt Augsburg um mehr als 19 Mio. Euro

  • OB Eva Weber: „Hohe Zuweisungen stärken Finanzkraft - Finanzlage bleibt trotzdem schwierig“
  • Schulsanierungen und Risikovorsorge stehen weiter im Fokus
  • Finanzreferent Roland Barth: „Widerstandsfähigkeit des Haushalts steigt“
  • Komplexe Berechnung durch Statistisches Landesamt

Mit den Schlüsselzuweisungen 2024 des Freistaats Bayern in Höhe von 204,4 Millionen Euro wird die Finanzkraft der Stadt Augsburg deutlich gestärkt. Die Einnahmeerwartung im städtischen Haushalt wird um 19,4 Millionen Euro übertroffen.

OB Eva Weber: „Dankbar für hohe Unterstützung“
Oberbürgermeisterin Eva Weber ist erfreut über die Unterstützung des Freistaats Bayern: „Im Gefüge unseres städtischen Haushalts ist der kommunale Finanzausgleich ein sehr wichtiger Baustein. Für die hohe Unterstützung des Freistaats bin ich sehr dankbar. Denn in einer nach wie vor angespannten Haushaltssituation eröffnen sich ein paar zusätzliche Möglichkeiten - auch wenn sich an den Prioritäten nichts geändert hat. Im Fokus stehen klar die dringenden Schulsanierungsmaßnahmen, das Abfedern weiter steigender Kosten im sozialen Bereich und eine allgemeine Risikovorsorge für den Haushalt in Form von Rücklagenbildungen.“

Roland Barth: „Seriosität der Haushaltsplanung bestätigt“
Finanzreferent Roland Barth bekräftigt diese Einschätzung: „Gegenüber dem Haushaltsansatz 2024 in Höhe von 185 Millionen Euro ergibt sich nun eine Mehreinnahme von rund 19,4 Millionen Euro. Dies bestätigt die Seriosität unserer Haushaltsplanung. Vor allem aber wird unsere finanzielle Reaktionsfähigkeit gestärkt und die Widerstandsfähigkeit unseres Haushalts in den Unsicherheiten der Krisenzeit steigt. Vorrangig ist dabei, die schulischen Bedarfe zu erfüllen und Sicherheitsreserven auf der hohen Kante zu haben.“

Unterschiede in der Steuerkraft werden abgemildert
Die Verteilungssystematik der bayerischen Gemeindeschlüsselzuweisungen ist so angelegt, dass die Finanzkraft steuerschwächerer Kommunen gestärkt wird und Unterschiede in der Steuerkraft der einzelnen Kommunen abmildert werden. Auch die Aufgabenbelastung einer Stadt - basierend auf ihrer Größe und ihrer Sozialstruktur - wird dabei berücksichtigt. Im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz ist dies geregelt. Wie Finanzreferent Roland Barth ausführt, ist die Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisungen komplex und wird zentral vom Bayerischen Landesamt für Statistik vorgenommen. „Neben der Kenntnis des staatlichen Verteilungsvolumens sind vor allem die Daten der örtlichen Entwicklung aller bayerischen Kommunen erforderlich“, so Barth.