Bewohnerparken im Rosenau- und Thelottviertel startet

27.10.2023 11:04 | Pressemitteilungen

Parkraummanagement wird im Vorfeld der anstehenden fußläufigen Öffnung des Portal West eingeführt

  • Verbesserung der Parksituation für Bewohnerinnen und Bewohner
  • Erreichbarkeit für Externe weiterhin gewährleistet
  • Ab 1. November 2023 neue Parkbeschilderung und Regeln des Bewohnerparkens greifen
  • Bewohnerparkausweis muss sichtbar im Fahrzeug liegen
  • Bewohnerparkausweis beantragen: augsburg.de/bewohnerparkausweis

Mit der anstehenden Öffnung des Westportals des Augsburger Hauptbahnhofs ergeben sich zusätzliche Herausforderungen für das Rosenau- und Thelottviertel. Die Stadt Augsburg hat sich auf die neue Situation vorbereitet und führt ab 1. November das Bewohnerparkgebiet M im Rosenau- und Thelottviertel ein.

Damit verbessert sich die Parksituation für Bewohnende ohne privaten Stellplatz. Künftig wird es im Quartierskern nur noch Stellplätze geben, die ganztägig ausschließlich für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis zur Verfügung stehen. Das verringert nicht nur den Parksuchverkehr, sondern erhöht auch die Sicherheit für den Fußverkehr. Die Erreichbarkeit für Externe (z.B. Besuchende, Handwerker, Kunden) ist weiterhin gewährleistet.

Künftig gibt es vier Bewirtschaftungsformen:

Bewirtschaftung, werktags (9.30 Uhr bis 18.30 Uhr):
Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1 Euro pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden.

Bewirtschaftung, werktags (9.30 bis 18.30 Uhr), Bewohner frei:
Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1€ pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt 3 Stunden. Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis sind von den Gebühren und der zeitlichen Einschränkung nicht betroffen.

Bewohnerparken:
Stellplätze, die ganztägig nur für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis zur Verfügung stehen.

Ladezone:
Die Ladezone dient im Bereich des Portal West als „Kiss and Ride“-Möglichkeit sowie in den restlichen Bereichen als Anlieferungsbereich für Gewerbetreibende.

Zeue Regeln gelten ab 1. November
Bis Mittwoch, 1. November wird die neue Parkbeschilderung angebracht und die Regeln des Bewohnerparkens greifen. Ab diesem Zeitpunkt müssen parkende Fahrzeuge der Bewohnenden den Parkausweis sichtbar vorweisen. Aufgrund von Lieferengpässen verzögert sich die Aufstellung der Parkscheinautomaten. In den bewirtschafteten Bereichen gilt bis zur Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten daher die Regelung mit Parkscheibe.

Bewohnerparkausweis beantragen
Wer mit Hauptwohnsitz im Rosenau- und Thelottviertel gemeldet ist und dort auch tatsächlich wohnt, kann einen Bewohnerparkausweis beibeantragen. Die Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr beträgt 30 Euro (Gebührentarif-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr).

Weitere Informationen: augsburg.de/bewohnerparkausweis