Neue Richtlinie der Stadt Augsburg zur Förderung von Stadtteilinitiativen, Aktions- und Werbegemeinschaften

31.07.2024 07:52 | Wirtschaftsförderung

Anpassung an Geschäftsanweisung und Erhöhung der Zuschüsse

  • Ehrenamtliches Engagement stärkt Quartiere
  • Anpassung der Richtlinie an neue Geschäftsanweisung
  • Verdoppelung der Maßnahmenzuschüsse

 

Die Förderung lebendiger und attraktiver Teilzentren ist ein wichtiges Ziel der Stadt Augsburg. Aufgrund einer neuen Geschäftsanweisung für die

Gewährung von Zuwendungen wurde die bestehende Förderrichtlinie aktualisiert.

 

Bedeutung der ehrenamtlichen Gemeinschaften

Die Augsburger Stadtteilzentren und die Innenstadt sind stark durch Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen geprägt. Der Strukturwandel wurde durch die Coronapandemie massiv beschleunigt. Hinzu kamen Auswirkungen auf die Verbraucherstimmung seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine aufgrund der erhöhten Inflationsrate und der Unsicherheit durch den Krieg. „Die Stadtteilinitiativen, Aktions- oder Werbegemeinschaften leisten mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Attraktivierung der Teilzentren und innerstädtischen Quartiere. Durch die Förderung dieser Gemeinschaften kann ein großer Beitrag zum Erhalt und zur Festigung dieser Ehrenamtsstruktur geleistet werden, “, erläutert Dr. Wolfgang Hübschle, Wirtschaftsreferent der Stadt Augsburg. Mit dieser Richtlinie

unterstützt die Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg solche Gemeinschaften, die in diesem Sinne wirken.

 

Erfordernisse für neue Richtlinie

Die Stadt Augsburg hat eine neue Geschäftsanweisung zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise zur Gewährung von Zuwendungen in der Stadtverwaltung Augsburg für laufende Zwecke zur Projekt- oder Investitionsförderung erlassen. Im Zuge der Richtlinienänderung wurden im Sinne einer einheitlichen Zuwendungspraxis wesentliche Punkte der „GA Zuwendungen“ umgesetzt.

Erhöhung der Fördersummen

Im Rahmen der Richtlinienänderung wird der sogenannte Maßnahmenzuschuss von derzeit maximal 1.000 Euro auf maximal 2.000 Euro pro Jahr erhöht bzw. alternativ auf die Möglichkeit für zwei Maßnahmenzuschüsse von jeweils bis zu 1.000 Euro pro antragsberechtigter Gemeinschaft geschaffen. Die maximale Fördersumme wird somit verdoppelt.

Durch die Zuschusserhöhung möchten wir ermöglichen, dass wichtige Aktionen, wie z.B. die vom Altstadtverein veranstaltete „Nacht der 1000 Lichter“ oder die von der Unternehmergemeinschaft „Wir in Göggingen“ durchgeführte Notte Italiana auch in Zukunft stattfinden können“, so Wolfgang Hübschle.