FFP2-Maskenpflicht: Was jetzt gilt
22.01.2021 13:29
|
Umwelt & Soziales
Wo gilt die FFP2-Maskenpflicht? Welche Ausnahmen gibt es? Und wer kann kostenlose Masken bekommen?
Ab Montag, 25. Januar, ist die Kulanzwoche zur FFP2-Maskenpflicht vorbei. Schon ab 18. Januar müssen die Masken in vielen Bereichen getragen werden. Was jetzt gilt im Überblick.
Hier muss eine FFP2-Maske getragen werden:
- im ÖPNV und an den Haltestellen
- beim Einkaufen (in Geschäften, in Eingangsbereichen sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen)
- bei der Abholung von Waren im Rahmen von Click & Collect (auch in Bibliotheken und Archiven)
- auf Wochenmärkten (betrifft auch den Augsburger Stadtmarkt)
- in Arztpraxen, Zahnarztpraxen sowie sonstigen Praxen
- für Besuchende in Altenheimen, Seniorenresidenzen sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Hier muss auch das Personal eine FFP2-Maske tragen, wenn Kontakt zu Bewohnenden besteht.
- beim Parteiverkehr in Einrichtungen der Stadt Augsburg (ab 25.01.)
- in Gottesdiensten
Gut zu wissen!
- gilt nicht für Kinder unter 15 Jahren
- gilt nicht für Angestellte im Handel, Praxis- und ÖPNV-Personal
- Masken mit vergleichbarem Schutz wie N95-Masken oder KN95-Masken sind ebenfalls erlaubt
Kostenlose FFP2-Masken erhalten:
- Beziehende von Sozialleistungen per Post. Mehr Infos
- Angehörige von Pflegebedürftigen über ihren ambulanten Pflegedienst oder Sozialstation. Wer keinen Pflegedienst beauftragt hat, kann die Masken in der Bürgerinformation am Rathausplatz abholen. Bitte Pflegebescheid vorlegen. Abholzeiten: dienstags von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, bis mindestens 11. Februar.
Mehr Infos
Mehr zu den gelten Corona-Schutzmaßnahmen und rechtlichen Grundlagen unter: augsburg.de/infektionsschutz