Gebühren für Straßenreinigung werden neu berechnet

29.01.2024 13:29 | Umwelt & Soziales Bürgerservice & Rathaus

Seit Jahresbeginn berechnet die Stadt Augsburg die Straßenreinigungsgebühren neu. Grundlage ist jetzt ausschließlich die Länge des Grundstücks entlang der Straße. Wie breit die Fahrbahn ist, hat keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Gebühren. Die Gebührenbescheide werden in dieser Woche verschickt.

Autos und Fahrräder fahren auf der Donauwörther Straße in Augsburg

Die Breite einer Straße hat künftig keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Reinigungsgebühren. Foto: Janos Korda/Stadt Augsburg

Der Augsburger Stadtrat hat entschieden, die Gebühren für die Straßenreinigung neu zu berechnen. Angesetzt wird jetzt der so genannte Frontmetermaßstab und nicht mehr der Flächenmaßstab. Augsburg folgt damit dem Großteil der bayerischen Städte und Gemeinden, die schon seit längerer Zeit auf den Berechnungsmaßstab nach der Frontmeter-Länge umgestellt haben.

Wird die Straße umgebaut, ändert sich nichts

Wie der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg (AWS) ausführt, wurde bisher die zu reinigende Straßenfläche durch aufwändige Vermessungen ermittelt. Mit der Umstellung auf den Frontmetermaßstab bleiben bauliche Veränderungen im Straßennetz zukünftig unberücksichtigt.

Umweltreferent Reiner Erben: Berechnungsgrundlage bleibt konstant

Das bedeutet: Die Breite der zu reinigenden Straße hat nun keinen Einfluss mehr auf die Gebühren. Vielmehr richtet sich jetzt die Höhe der jährlichen Gebühr nach der Länge, mit der ein Grundstück an der Straße anliegt (Frontmeter) sowie nach der Reinigungsklasse, in die die jeweilige Straße eingeordnet ist. „Dies führt zu einer konstanten Berechnungsgrundlage und einem berechenbaren Verwaltungsaufwand“, so Umweltreferent Reiner Erben.

Mehr Solidarität unter Anliegerinnen und Anliegern

Mit der neuen Berechnungsgrundlage wird auch der Solidaritätsgedanke deutlich stärker berücksichtigt als bisher. Anliegerinnen und Anlieger von breiten und zumeist lauten Straßen waren bislang stärker belastet. Sie können jetzt mit einer Gebührenentlastung rechnen. Für Anliegerinnen und Anlieger an schmalen Straßen kommt es zu einer – größtenteils moderaten – Gebührenerhöhung.

Zuletzt vor 30 Jahren erhöht

Die Straßenreinigungsgebühren wurden zuletzt vor knapp 30 Jahren zum 1. Juli 1994 erhöht, trotz steigender Einwohnerzahlen sowie zunehmender Wohngebiete und Gewerbeflächen. Zum 31. Januar 2024 werden die neuen Gebührenbescheide vom AWS verschickt.

Kundencenter des AWS steht für Fragen zur Verfügung

Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an das Kundencenter des AWS wenden, entweder telefonisch unter 0821 324-4884 oder das verschlüsselte Kontaktformular. Nach dem Versand der Bescheide kann es zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen. Weitere Informationen zur Umstellung der Berechnung sind auf aws.augsburg.de (Stichwort Stadtreinigung) zu finden. (pm/rs)