Sozialverwaltung am 12. Dezember nur eingeschränkt erreichbar

07.12.2023 07:52 | Bürgerservice & Rathaus

Wegen einer Personalversammlung ist die Sozialverwaltung am Dienstag, 12. Dezember, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr nur eingeschränkt erreichbar. Dies gilt nicht für die Zentrale Fallaufnahme bei Kindeswohlgefährdungen.

Auf der Fassade der Stadtmetzg ist das Augsburger Stadtwappen in Bronze angebracht

Auch das Amt für Soziale Leistungen in der Stadtmetzg ist am 12. Dezember nicht erreichbar. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sind auch diese Ämter:

  • Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKJF)
  • Amt für soziale Leistungen (ASL)
  • Amt für Wohnbauförderung und Wohnen (mit Wohnbüro)

Die Zentrale Fallaufnahme für Gefährdungsmeldungen des AKJF bleibt telefonisch unter der Nummer 0821 324-2811 sowie auch per E-Mail kinderschutz@augsburg.de erreichbar. (pm/swo)