Studienbeihilfe aus Stiftungsmitteln 2024

29.05.2024 10:31 | Bildung & Wirtschaft Bürgerservice & Rathaus

Studierende an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen sowie Schülerinnen und Schüler der 11. Klassen an Augsburger Gymnasien, des Bayernkollegs (ohne Vorkurs) und der Fachoberschule können beim Stiftungsamt finanzielle Unterstützung beantragen.

Mit der Zahlung von Studienbeihilfen werden befähigte und bedürftige Studierende bzw. Schülerinnen und Schüler aus Augsburg gefördert. Augsburgerinnen und Augsburger, die an auswärtigen Universitäten oder Fachhochschulen studieren, können ebenfalls einen Antrag stellen. Wer lediglich zu Studienzwecken in Augsburg wohnt, ist nicht antragsberechtigt.

Nachweise über Studienfortgang und wirtschaftliche Verhältnisse

Die Anträge können ab Samstag, 1. Juni als Download auf augsburg.de/studienbeihilfen heruntergeladen werden.

Bis spätestens Sonntag, 30. Juni, müssen die Anträge ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen über Studienfortgang und wirtschaftliche Verhältnisse digital per Online-Formular oder postalisch im Stiftungsamt eingereicht werden. Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich. Auch später eingehende oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. (pm/pif)