Wohnhilfeprojekt
Der wichtigste Teil der Obdachlosenhilfe in der Stadt ist ein Projekt, das von der Fachstelle für Wohnen gestartet wurde. Dieses Projekt heißt Wohnhilfeprojekt (WHP). Zuvor gab es eine Zusammenarbeit zwischen dem Sozialamt der Stadt Augsburg und dem Sozialdienst Katholischer Männer (SKM), die seit 1999 Menschen in Wohnungsnot unterstützt haben.
Hier gibt es Informationen zur Obdachlosen-Unterkunft und zu den weiteren Leistungen.
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Obdachlosen-Unterkunft der Stadt Augsburg
Johannes-Rösle-Str. 10
86152 Augsburg
Telefon 0821 324-4255
- Selbstversorgerhaus
- 24 Stunden geöffnet
- Nachtruhe von 23:00–04:30 Uhr
- tägliche Aufnahme bis 19:00 Uhr, in begründeten Einzelfällen auch später
- Gebühren: 180,00 Euro
Leistungen
Das Wohnhilfeprojekt leistet umfassende Hilfestellungen in folgenden Bereichen:
Vorsorge
- Die Räumung der Wohnung soll verhindert werden
- Sozialpädagogoische und wirtschaftliche Unterstützung kommt schnell und unbürokratisch bei den Klienten an.
- Vermittlung zwischen Vermieter und Klient
- Fallmanagement im Vorfeld der Räumung
In der Unterkunft
- Bei Notwendigkeit sofortige Aufnahme in das Wohnhilfeprojekt
- Individuelle Hilfestellung bzw. Hilfevermittlung vom ersten Tag an
- Möglichst kurzer Aufenthalt in der Unterkunft
- Schnelle und nachhaltige Wiedereingliederung in eine geeignete Wohnform
Nach Auszug aus der Unterkunft
- Nachsorge der Klienten über Wohnhilfeprojekt und Ansprechpartner für den Vermieter
- Ziel: Sicherheit für Vermieter und dadurch Anreiz Obdachlose in ein dauerhaftes Mietverhältnis aufzunehmen
Wohnen statt Unterkunft
Viele Träger der freien Wohlfahrtspflege sind mit eingebunden:
- Sozialdienst kath. Frauen e.V. (SKF)
- Sozialdienst Kath. Männer SKM
- Drogenhilfe Schwaben
- Verein Schalom e.V.
- Diakonisches Werk Augsburg
Gleichlautende Vereinbarungen sichern das sozialpädagogische Fachwissen freier Träger. Durch die Federführung der Stadt Augsburg wird gleichzeitig ein hoher Standard in der Verwaltung von Einrichtungen und Wohnungen gesichert.
In Augsburg wird auf Grundlage des Beschlusses des Sozialhilfeausschusses vom 21.04.2004, Drucksache Nr. 04/00153 der Vermeidung bzw. der Bekämpfung von Obdachlosigkeit seitens der Sozialverwaltung ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt.
Die Betreuung von Obdachlosen ist in der Verantwortung der Fachstelle für Wohnen und Unterbringung. Hier liegt die geeignetste Handlungsbasis, um dem gestellten Ziel ganzheitlicher Lösungen gerecht zu werden.
Obdachlosigkeit wird nicht mehr als primär ordnungspolitische Aufgabe wahrgenommen, sondern vielmehr als sozialpolitische Aufgabe der Stadt. Neben einem sicheren und ausreichenden Einkommen ist eine dauerhaft finanziell tragbare Wohnung Grundlage einer intakten Lebensführung.