Aufhebung des überholten Bebauungsplans für Flächen zur Ablagerung von Müll
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 634 „Zwischen der Derchinger Straße, dem Flurbereinigungsweg Fl.Nr. 1758 und 1759, der Bundesautobahn und der Stadtgrenze“; Inkrafttreten am 9. August 2024
Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat am 25.07.2024 die Satzung zur Aufhebung der noch rechtswirksamen Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 634 „Zwischen der Derchinger Straße, dem Flurbereinigungsweg Fl.Nr. 1758 und 1759, der Bundesautobahn und der Stadtgrenze“, welcher im Jahr 1971 primär zur Sicherung von Flächen für die Ablagerung von Müll aufgestellt wurde, beschlossen.
Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 634 erfolgt, da das Planungskonzept des Bebauungsplans überholt ist und in weiten Teilbereichen bereits durch neues Planungsrecht ersetzt wurde. Die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans lassen sich nicht mehr umsetzen, weshalb die Aufhebung zur Rechtsklarheit und Reduktion von nicht benötigten Satzungen dient. Dies ist ein relevanter Schritt für die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung der Stadt Augsburg.
Mit heutiger Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg tritt der Satzungsbeschluss zur Aufhebung es Bebauungsplanes Nr. 634 in Kraft.