Labor-Panne: Keine signifikante Auswirkung auf 7-Tage-Inzidenz
In den Medien wurde heute berichtet, dass im „Labor Augsburg MVZ“ eine Reihe von Covid-19-Tests fälschlicherweise positiv ausgewertet wurde. Die von der Stadt Augsburg durchgeführten Test sind davon nicht betroffen. Diese werden in einem anderen Labor untersucht.
Wie das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg mitteilt, werden Abstriche, die im lokalen Corona-Testzentrum (Messe) sowie im Gesundheitsamt genommen werden, nicht im „Labor Augsburg MVZ“ (ehemals Schottdorf) getestet. Vielmehr testet das Gesundheitsamt der Stadt direkt über das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Die Abstriche des lokalen Testzentrums werden über das Labor Diagnosticum getestet. Das bedeutet: Diese Abstriche werden labortechnisch auch nicht in Augsburg, sondern in Oberbayern, Niederbayern und der Oberpfalz behandelt.
„Soweit über das Gesundheitsamt oder das Testzentrum getestet wird, ist die Stadt Augsburg nicht betroffen“, so Dr. Thomas Wibmer, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes. Wie der Mediziner weiter ausführt, „kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Bürgerinnen und Bürger aus Augsburg betroffen sind, wenn deren Abstriche direkt beim Labor MVZ oder über Hausärzte dort getestet wurden.“
Fehlerhafte Ergebnisse müssen nicht aus Augsburg stammen
MVZ ist ein bundesweit agierendes Labor. Abstriche können demzufolge aus ganz Bayern oder auch aus anderen Bundesländern kommen. Die fehlerhaften Testergebnisse aus dem Labor MVZ müssen also nicht aus Augsburg stammen.
Fallzahlen werden bei Bedarf korrigiert
„Ob Hausärzte oder Privatpersonen aus Augsburg die Leistungen von MVZ in Anspruch genommen haben, entzieht sich unserer Kenntnis“, so Dr. Wibmer. Dazu könne nur die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) Auskunft geben. „Unser Kenntnisstand ist, dass MVZ jetzt jene Personen anschreibt, bei denen das Testergebnis falsch ist. Personen aus Augsburg werden dann gebeten, sich erneut testen zu lassen und das neue Testergebnis dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Sollten Augsburgerinnen und Augsburger betroffen sein, werden sie bei einem falschen Positiv-Befund entweder aus der Quarantäne entlassen oder es wird Quarantäne angeordnet, wenn der Befund falsch-negativ war. Sollten Testergebnisse von Augsburgerinnen und Augsburgern fehlerhaft sein, müssen die Fallzahlen rückwirkend angepasst werden.“ (pm)