Kein Feuerwerk und Kontaktbeschränkungen: Das gilt an Silvester in Augsburg
Zum Jahreswechsel darf in der Augsburger Innenstadt grundsätzlich nicht geböllert werden. Aufgrund der Corona-Lage gelten zudem weitere Regeln – darunter Kontaktbeschränkungen und ein Ansammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen.
Feuerwerke und Co. sind in der Augsburger Innenstadt zum Jahreswechsel immer verboten - zum Schutz der umliegenden Gebäude. Auch Glasflaschen und Dosen sind an Silvester in der Augsburger Innenstadt verboten. Die Verordnung ist bereits im April 2017 in Kraft getreten. Zur Verordnung und zum Lageplan.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage gelten zum Jahreswechsel 2021/2022 weitere Schutzmaßnahmen:
Verkaufsverbot Pyrotechnik
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass es aufgrund der Corona-Lage auch dieses Jahr ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper geben wird.
Kontaktbeschränkung, auch für Geimpfte
- Maximal 10 Personen dürfen sich laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treffen.
- Sobald eine nicht als geimpft/genesen geltende Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Regeln für Ungeimpfte: Eigener Haushalt und höchstens 2 Personen eines weiteren Haushaltes dürfen sich treffen.
Kinder unter 14 zählen nicht dazu.
Wer im kleinen Kreis feiert, kann sich vorher testen lassen: www.augsburg.de/testen
Ansammlungsverbot
Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15:00 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9:00 Uhr, sind laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Ansammlungen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld untersagt. Das Ansammlungsverbot soll verhindern, dass sich zu viele Menschen dicht gedrängt auf öffentlichen Plätzen aufhalten und dass sich mehr als zehn Personen in einer Gruppe versammeln.
In Augsburg gilt das Ansammlungsverbot u.a. am Rathausplatz, am Königsplatz, in der Maxstraße, in der Hallstraße, am Elias-Holl-Platz, in der Bürgermeister-Fischer-Straße, in der Philippine-Welser-Straße, am Willy-Brandt-Platz und am Helmut-Haller-Platz.
- Zum Lageplan.
- Zur Allgemeinverfügung.
Gastro: 2G, keine Sperrstunde
- In der Silvesternacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar 2022 ist die Sperrstunde nach derzeitigem Stand aufgehoben. Das heißt, die Gastrobetriebe müssen nicht wie sonst um 22 Uhr schließen.
- Es gilt 2G in der Innen- und Außengastronomie.
- Clubs und Bars sind aktuell geschlossen, Tanzveranstaltungen untersagt.
(je, Stand 28.12. vorbehaltlich weiter Regelungen durch Bund/Freistaat/Stadtverwaltung)