Maskenpflicht ab 1. Januar auch auf dem Rad
Ab Freitag, 01. Januar 2021 müssen in Augsburg auch alle Personen eine Maske tragen, die mit dem Fahrrad, E-Scooter oder Segway fahren, oder die Individualsport machen wie z.B. Joggen oder Nordic-Walking. Das gilt in allen Bereichen mit Maskenpflicht. So die Vorgabe des Freistaats.
Bisher wurden in Augsburg Fußgängerinnen und Fußgänger, die in Bereichen mit Maskenpflicht keine Mund-Nase-Bedeckung trugen, verwarnt. Wer durch diese Bereiche mit dem Rad oder E-Scooter fuhr, oder joggte, durfte dies laut Stadt Augsburg auch ausdrücklich ohne Maske. „Dieses Vorgehen wurde gewählt, um den Infektionsschutz und den praktischen Vollzug bestmöglich zu vereinen“, erklärt Gesundheitsreferent Reiner Erben.
„Allerdings ist es wichtig, dass beim Vollzug der Infektionsschutzmaßnahmen bayernweit einheitlich vorgegangen wird“, so Erben weiter. Das zuständige Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf Nachfrage durch die Stadt Augsburg und die Polizei Schwaben Nord klargestellt, dass auch auf dem Fahrrad, E-Scooter, Segway oder City-Roller eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, genau wie beim Ausüben von Individualsport. Und zwar in allen Bereichen in Augsburg, in denen entsprechend der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg vom 15. Dezember eine Maskenpflicht gilt. Als kreisfreie Stadt setzt die Stadt Augsburg diese Vorgabe des Freistaats zum 1. Januar um.
Im Auto gilt: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen, wenn haushaltsfremde Personen im Auto mitfahren. Das Gesicht darf nur soweit verhüllt werden, dass die Augen erkennbar sind. Ebenfalls darf die Mund-Nase-Bedeckung das Fahren nicht beeinträchtigten.
Die Bereiche, in denen im Stadtgebiet Augsburg Maskenpflicht gilt, bleiben unverändert bestehen. Alle Zonen und weitere Informationen auf www.augsburg.de/infektionsschutz. (je)