Ehemalige Ladehöfe
Änderung Flächennutzungsplan im Bereich „Ehemalige Ladehöfe der DB AG zwischen Hauptbahnhof und Bismarckbrücke”
Die im Bereich der ehemaligen Ladehöfe geplanten Nutzungen entsprachen den bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan (größtenteils „Fläche für Bahnanlagen”) nicht. Deshalb musste der Flächennutzungsplan für den Bereich „Ehemalige Ladehöfe der DB AG zwischen Hauptbahnhof und Bismarckbrücke” im Planungsraum Innenstadt geändert werden. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 476, „Ehemalige Ladehöfe der DB AG zwischen Hauptbahnhof und Bismarckbrücke”, eingeleitet. Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1995-085 wurde am 9. März 2012 rechtswirksam.
Darstellung im Flächennutzungsplan
Im geänderten Flächennutzungsplan wird der Bereich des inneren Ladehofes nun als „Gemischte Baufläche” dargestellt.
Der mittlere Ladehof wurde als „Wohnbaufläche” sowie im Randstreifen entlang der Hermanstraße weiterhin als „Gemischte Baufläche” ausgewiesen.
Im äußeren Ladehof wird im nordwestlichen Abschnitt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel, Dienstleistung, Wohnen” dargestellt. Innerhalb dieser Flächen sind auch Handwerks- und Beherbergungsbetriebe, Büros, Praxen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Nutzungen möglich. Die restlichen Flächen des äußeren Ladehofs werden als „Wohnbauflächen” dargestellt.
Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg