Auf dem Areal des ehemaligen Unternehmens Zeuna-Stärker soll ein neues Stadtquartier entstehen

23.09.2024 06:00 | Stadtplanung

Änderung Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich „Südlich der Ahornerstraße, westlich der Äußeren Uferstraße“ im Planungsraum Oberhausen (1995-121) sowie Aufstellung Bebauungsplan Nr. 298 „Südlich der Ahornerstraße, westlich der Äußeren Uferstraße“; Öffentliche Auslegung und erneute Behördenbeteiligung vom 23. September 2024 bis einschließlich 25. Oktober 2024

Entwurf Bebauungsplan Nr. 298; Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Das im Stadtteil Oberhausen gelegene Areal des ehemaligen Unternehmens Zeuna-Stärker ist mit dessen Umsiedlung / Neufirmierung bereits vor Jahren brachgefallen.

Nun soll eine städtebauliche Neuordnung des ursprünglich gewerblich-industriell genutzten Areals erfolgen. An diesem Standort soll ein neues, urbanes Stadtquartier primär für Wohnen mit ergänzenden Nutzungen (Kreativquartier, Kindertagesstätten, Schulbedarfsflächen etc.), sowie mit qualitativ hochwertigen öffentlichen und halböffentlichen Freiräumen (Hettenbachpromenade, Quartiersplatz etc.) entstehen. Mit der Umsetzung von ca. 680 neuen Wohnungen unterschiedlichster Ausprägungen kann ein wichtiger Beitrag zur Deckung der großen Nachfrage an vielfältigen, vor allem auch bezahlbaren, Wohnraumangeboten geleistet werden.

Zur planungsrechtlichen Sicherung des neu geplanten Stadtquartiers sind die Änderung der rechtskräftigen Bebauungspläne und die Aufstellung des qualifizierten BP Nr. 298 erforderlich. Da die geplante bauliche Neuordnung auch nicht aus den bisherigen Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung entwickelt werden kann, muss dieser insoweit im Parallelverfahren geändert werden.

Die Entwürfe beider Planungen können vom 23. September 2024 bis einschließlich 25. Oktober 2024 im Internet unter www.augsburg.de/auslegung abgerufen werden. Zeitgleich liegen die Unterlagen auch im Stadtplanungsamt aus. Details hierzu können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 20. September 2024 entnommen werden.