Aus dem Kongressparkhaus könnte ein modernes Quartiersparkhaus werden
Bebauungsplan Nr. 868 A „Nordwestlich der Kreuzung Imhof-/Elisenstraße“: Bekanntmachung des Änderungs- und Aufstellungsbeschlusses vom 25. Juli 2024 Erlass der Veränderungssperre Nr. 868 A-1 „Nordwestlich der Kreuzung Imhof-/Elisenstraße“: Inkrafttreten am 9. August 2024
Das stadtbildprägende Ensemble aus Kongress am Park und Hotelturm bildet den nördlichen Abschluss des Antonsviertels in Richtung Wittelsbacher Park. Ein das Ensemble ergänzender Solitärbaustein, das sogenannte Kongressparkhaus, liegt südwestlich des Hotelturms. Das Parkhaus ist marode und seit einiger Zeit vollständig geschlossen. Der Wegfall von mehreren Hundert Stellplätzen hat einen erheblichen Parkdruck und Parksuchverkehr im Antonsviertel zur Folge und stellt eine starke Beeinträchtigung sowohl der Anwohnerschaft als auch des Kongress am Park und Hotelturms dar. Daher wird der Bereich des Kongressparkhauses neu überplant. Ziel der Planung ist es, dass die Imhofstraße als klare Begrenzung der Wohnbebauung des Antonsviertels dienen soll. Nördlich und westlich der Straße sind am Rand des Wittelsbacher Parks die drei Solitärbauten der Kongresshalle, des Hotelturms und des Parkhauses als prägnantes und inzwischen historisches Bauensemble platziert. Im Sinne einer zukunftsfähigen Planung soll ein künftiges Parkhaus nach dem Vorbild eines Quartiersparkhauses mit integralen Angeboten nachhaltiger Mobilität (Mobilitätshub) konzipiert werden. Es soll in seiner baulichen Gestaltung eine zeitgemäße Ergänzung des Bauensembles bilden und angemessen auf die Lage am Rand des Parks reagieren.
Zur Erreichung der Planungsziele und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 868 A „Nordwestlich der Kreuzung Imhof-/Elisenstraße“ erforderlich. Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat aus diesem Grund am 25. Juli 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 868 A beschlossen. Weitere Informationen können Sie dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 9. August 2024 entnehmen. Die Verwaltung wird nun als nächsten Verfahrensschritt den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 868 A erarbeiten. Anschließend wird die frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hierzu durchgeführt. Diese wird vorher im Amtsblatt der Stadt Augsburg bekannt gemacht.
Zudem hat der Stadtrat der Stadt Augsburg am 25. Juli 2024 zur Sicherung der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 868 A beabsichtigten Planungskonzeption für dessen Geltungsbereich die Veränderungssperre Nr. 868 A-1 „Nordwestlich der Kreuzung Imhof-/Elisenstraße“ als Satzung beschlossen. Die Veränderungssperre tritt mit Bekanntmachung im heutigen Amtsblatt in Kraft.