Bitte Rücksicht nehmen: Tiere im Wald bekommen Nachwuchs!
Im Augsburger Stadtwald beginnt die Brut- und Setzzeit, eine besonders kritische Phase im Jahreslauf vieler Wildtierarten. In dieser Zeit bekommen viele Tiere Nachwuchs, wie etwa Hirsche, Rehe, Hasen und Bodenbrüter, und ziehen ihre Jungen auf. Bürgerinnen und Bürger werden jetzt um besondere Rücksicht geben, Hunde sollen bis Mitte Juli an die Leine genommen werden.

In der Setzzeit ziehen auch Rehe ihren Nachwuchs auf und lassen das Kitz säugen. Bildnachweis: Forstverwaltung/Stadt Augsburg.
Die Forstverwaltung bittet alle Besucherinnen und Besucher des Augsburger Stadtwalds dringend darum, bis 15. Juli bestimmte Verhaltensregeln zum Schutz der Wildtiere zu beachten, um Störungen möglichst zu vermeiden oder zu minimieren. Diese Regeln lauten:
- Auf den gegebenen Wegen bleiben. Das Betreten von Bereichen außerhalb der Wege kann zu Störungen der Brut- und Setzstätten führen.
- Lärm vermeiden und laute Geräusche reduzieren, damit unangemessene Störungen vermieden werden.
- Keine Abfälle in der Natur hinterlassen und eigenen Müll mitnehmen. Müll kann Wildtiere anlocken und ihnen schaden.
- Hunde während der Brut- und Setzzeit an die Leine nehmen. Wildtiere können durch freilaufende Hunde gestört und verängstigt werden. Da Jungtiere meist noch nicht gut flüchten können, werden sie regelmäßig zum Opfer von freilaufenden Hunden. Besonders betroffen sind etwa Rehe, Hasen und Füchse sowie zahlreiche am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Gans, Kiebitz und Lerche.
Wilderei von Hunden kann teuer werden
„Wir treffen immer wieder im Stadtwald auf Wildtiere, die von freilaufenden Hunden verletzt oder gerissen wurden. Dabei sind so manche Hundebesitzende ganz erstaunt, dass der Familienhund plötzlich Jagdambitionen zeigt. Deshalb bitte lieber auf Nummer sichergehen und den Hund an die Leine nehmen, um die Wildtiere nicht zu stören oder unnötig zu stressen“, appelliert Forstamtsleiter Jürgen Kircher an die Halterinnen und Halter von Hunden. Wenn der eigene Hund ein Wildtier jagt oder fängt, kann dies teuer werden. Es handelt sich um den Tatbestand der Wilderei nach § 292 StGB, dies kann mit empfindlichen Geldtrafen oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden.
Regeln gelten auch am Lech
Auch entlang des Lechs gibt es aus Artenschutzgründen zeitlich begrenzte Betretungsverbote – zum Beispiel auf den Kiesbänken. Die Gebiete sind mit entsprechenden Schildern ausgewiesen. Vor allem die Lech-Ausleitungsstelle nördlich der Gersthofer Brücke und das Landschaftsschutzgebiet Wolfzahnau sind betroffen.
Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume gewährleisten
„Wir bitten alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher unserer Stadtwälder und Naturschutzgebiete, unsere Empfehlungen zu befolgen. Indem wir zusammenarbeiten, können wir den Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume gewährleisten und eine nachhaltige Zukunft für unsere natürlichen Ressourcen sicherstellen“, so Forstamtsleiter Jürgen Kircher. (pm/pif)