Wildtiere im Stadtwald bekommen gerade Nachwuchs
Die Wildtiere im Augsburger Stadtwald haben jetzt eine sensible Phase: Sie bekommen Nachwuchs. Deshalb ist besondere Vor- und Rücksicht geboten. Die Forstverwaltung bittet, sich an die Verhaltensregeln zu halten, damit die Tiere und deren Lebensräume in dieser Zeit besonders ungestört und geschützt sind. Vor allem Hundebesitzerinnen und -besitzer tun den Tieren etwas Gutes, wenn sie ihre Hunde bis zum 15. Juli beim Spaziergang durch den Wald an die Leine nehmen.
Es ist eine sensible, kritische Phase im Jahreszyklus der Wildtiere, wenn sie trächtig sind und auf ihren Nachwuchs warten. Besonders jetzt, in der sogenannten Brut- und Setzzeit, ist ein rücksichtsvolles Miteinander zwischen der Natur und den Menschen umso wichtiger.
Die Forstverwaltung bittet alle Besucherinnen und Besucher des Augsburger Stadtwaldes, bis zum 15. Juli Störungen möglichst zu vermeiden und bestimmte Verhaltensregeln zum Wohl der Wildtiere zu beachten. „Indem wir zusammenarbeiten, können wir den Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume gewährleisten und eine nachhaltige Zukunft für unsere natürlichen Ressourcen sicherstellen“, so Forstamtsleiter Jürgen Kircher.
Auf Wegen bleiben, Lärm vermeiden, keinen Müll hinterlassen
Bitte beachten Sie bei Ihrem Waldbesuch die folgenden Regeln:
- Auf den Wegen bleiben und diese nicht verlassen. Das Betreten von Bereichen außerhalb der Wege kann zu Störungen der Brut- und Setzstätten führen.
- Lärm vermeiden und laute Geräusche reduzieren. Dann werden die Tiere nicht gestört.
- Keine Abfälle in der Natur hinterlassen und den eigenen Müll mitnehmen. Müll kann Wildtiere anlocken und ihnen schaden.
- Hunde während der Brut- und Setzzeit an die Leine nehmen. Wildtiere können durch freilaufende Hunde gestört und verängstigt werden. Da Jungtiere meist noch nicht gut flüchten können, werden sie regelmäßig zum Opfer von freilaufenden Hunden. Besonders betroffen sind etwa Rehe, Hasen und Füchse sowie zahlreiche am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Gans, Kiebitz und Lerche.
Wilderei von Hunden kann teuer werden
Vor allem die Bitte, Hunde an die Leine zu nehmen, geht mit großem Nachdurck an Hundebesitzerinnen und -Besitzer. „Wir treffen immer wieder im Stadtwald auf Wildtiere, die von freilaufenden Hunden verletzt oder gerissen wurden. Dabei sind so manche Hundebesitzende ganz erstaunt, dass der Familienhund plötzlich Jagdambitionen zeigt. Deshalb bitte lieber auf Nummer sichergehen und den Hund an die Leine nehmen, um die Wildtiere nicht zu stören oder unnötig zu stressen“, appelliert Forstamtsleiter Jürgen Kircher. Wenn der eigene Hund ein Wildtier jagt oder fängt, kann das teuer werden: Es handelt sich dann um den Tatbestand der Wilderei (§ 292 StGB) und ist mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe verbunden.
Regeln gelten auch am Lech
Auch entlang des Lechs gibt es aus Artenschutzgründen zeitlich begrenzte Betretungsverbote – zum Beispiel auf den Kiesbänken. Die Gebiete sind mit entsprechenden Schildern ausgewiesen. Vor allem die Lech-Ausleitungsstelle nördlich der Gersthofer Brücke und das Landschaftsschutzgebiet Wolfzahnau sind betroffen. (pm/lh)