Am 20. November Bürgerversammlung im Hubertushof mit Live-Stream
In dieser Woche lädt die Stadtspitze zu zwei Bürgerversammlungen: am Montag, 18. November, im Moritzsaal für die Innenstadt; und am Mittwoch, 20. November, im Hubertushof für Firnhaberau und Hammerschmiede. Dieser Termin ist gleichzeitig die gesamtstädtische Bürgerversammlung. Die Bürgerversammlungen werden live übertragen.
Bei den Bürgerversammlungen können sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Augsburg direkt mit Oberbürgermeisterin Eva Weber, ihrem Referententeam und der Stadtverwaltung austauschen.
Die Termine im November:
Montag, 18. November
Moritzsaal (Moritzplatz 5)
Stadtteilbezogene Bürgerversammlung für die Innenstadt
18 bis 19 Uhr Tischgespräche
19 Uhr Beginn der Bürgerversammlung
Mittwoch, 20. November
Hubertushof (Hubertusplatz 2)
Bürgerversammlung für Firnhaberau und Hammerschmiede und ganzstädtische Bürgerversammlung
17 bis 18 Uhr Tischgespräche
18 Uhr Beginn der Bürgerversammlung
Gebärdensprache und Live-Stream
Bei allen Bürgerversammlungen ist eine Gebärdensprach-Dolmetscherin vor Ort. Auf augsburg.de/buergerversammlung werden die Bürgerversammlungen im Live-Stream übertragen.
Ablauf der Bürgerversammlungen
Jede Bürgerversammlung beginnt mit den „Tischgesprächen“. Eine Stunde lang können alle Interessierten mit Mitgliedern der Stadtspitze persönlich am Stehtisch über ihre Anliegen sprechen.
Danach beginnt das Plenum. Hier können alle Augsburgerinnen und Augsburger Fragen stellen, Anliegen vortragen und Anträge stellen. Außerdem dürfen Sie über die gestellten Anträge abstimmen.
So wird das Antragsrecht ausgeübt
- Wer einen Antrag formulieren möchte, muss persönlich anwesend sein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
- Es sind nur Personen antragsberechtigt, die in Augsburg wohnen (unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltstitel).
- Ein Antrag muss so gestellt werden, dass er mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann.
- Die stimmberechtigen Anwesenden stimmen ab, ob der Antrag als Empfehlung der Bürgerversammlung zugelassen wird.
- Innerhalb von drei Monaten muss sich der Augsburger Stadtrat mit den Empfehlungen der Bürgerversammlung befassen.
Der Status der eingebrachten Anträge kann auf augsburg.de/buergerversammlung oder im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg nachverfolgt werden.
OB Eva Weber: „Austausch von Erfahrungen und Argumenten“
Oberbürgermeisterin Eva Weber ist mit ihrem gesamten Referententeam vor Ort: „Niemand kennt sich in den einzelnen Stadtteilen besser aus als die Bewohnerinnen und Bewohner“, betont die OB. „Sie sind die Expertinnen und Experten vor Ort und damit diejenigen, die uns am besten sagen können, wo der Schuh drückt, sodass wir Lösungsmöglichkeiten anbieten können.“
Die Bürgerversammlung sei der direkteste Weg, um Fragen und Themen nicht nur mit der Stadtspitze, sondern auch mit anderen Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hier können Erfahrungen und auch Pro und Contras ausgetauscht werden. „Im besten Fall kommen dabei gute Verbesserungsvorschläge zustande, die allen nützen“, so Weber.
Drei für den Stadtteil, eine für die gesamte Stadt
Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung schreibt pro Jahr eine gesamtstädtische Bürgerversammlung vor, die den Einwohnerinnen und Einwohnern ein Antragsrecht einräumt. In Augsburg finden bis 2025 jedes Jahr zusätzlich zur gesamtstädtischen Bürgerversammlung drei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen statt. Das hat der Augsburger Stadtrat per Beschluss festgelegt. Das Format bietet die Möglichkeit, vor Ort gezielt Stadtteil-Themen anzusprechen und sich dazu mit der Stadtspitze sowie Expertinnen und Experten aus den Fachämtern auszutauschen.
Die ersten beiden stadtteilbezogenen Bürgerversammlungen in diesem Jahr haben im April in Pfersee und Oberhausen stattgefunden. Jetzt ist die Innenstadt am 18. November an der Reihe. Darüber hinaus haben Bürgerinnen und Bürger ein Stimmrecht, mit dem sie wichtige Themen zur Abstimmung in den Stadtrat und damit im besten Fall auch zur Umsetzung bringen können. (pm/rs)
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