Bürgerversammlungen am 17. und 27. März

05.03.2025 14:28 | Öffentlichkeitsbeteiligung Freizeit Kultur Umwelt & Soziales Bildung & Wirtschaft Bürgerservice & Rathaus

Die Stadt Augsburg lädt im März zu zwei Bürgerversammlungen: Am Montag, 17. März in Hochzoll und am Donnerstag, 27. März, in der Aula der FOS für die Stadtteile Univiertel und Hochfeld. Oberbürgermeisterin Eva Weber und die gesamte Stadtspitze wird vor Ort sein, um sich mit den Teilnehmenden auszutauschen und Fragen zu beantworten.

Viele Leute sitzen in einem Saal. Sie halten Zettel hoch

Bei den Bürgerversammlungen wird über Anträge aus dem Publikum abgestimmt. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Die erste der beiden Bürgerversammlungen findet am Montag, 17. März, 18 Uhr, im Gemeindesaal Heilig Geist, Grüntenstraße 19, statt. Es ist die stadtteilbezogene Bürgerversammlung für Hochzoll.

In der darauffolgenden Woche findet am Donnerstag, 27. März, 18 Uhr, in der Aula der RWS/FOS/BOS, Alter Postweg 86a, eine weitere Bürgerversammlung statt. Sie richtet sich an Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadtteile Hochfeld und Universitätsviertel.

Bei allen Bürgerversammlungen ist eine Gebärdensprachdolmetscherin vor Ort. Außerdem werden alle Bürgerversammlungen auf augsburg.de/buergerversammlung live übertragen.

Ablauf der Bürgerversammlungen

Die Bürgerversammlungen beginnen jeweils mit den Tischgesprächen. Eine Stunde lang haben alle Interessierten die Möglichkeit, mit

  • Oberbürgermeisterin Eva Weber
  • der zweiten Bürgermeisterin und Bildungsreferentin Martina Wild
  • dem dritten Bürgermeister Bernd Kränzle sowie den Referenten
  • Roland Barth/Finanzen
  • Reiner Erben/Umwelt
  • Martin Schenkelberg/Soziales
  • Jürgen K. Enninger/Kultur und Sport
  • Steffen Kercher/Bauwesen
  • Frank Pintsch/Ordnung
  • Dr. Wolfgang Hübschle/Wirtschaft

persönlich über ihre Anliegen zu sprechen. Danach beginnt das Plenum. Hier haben alle Augsburgerinnen und Augsburger das Recht, ihre Anliegen vorzutragen. Sie können Fragen und Anträge zu den jeweiligen Stadtteilen stellen und darüber abstimmen.  

Ausübung des Antragsrechts

Wer einen Antrag formulieren möchte, muss persönlich anwesend sein. Es sind nur Personen antragsberechtigt sind, die in Augsburg wohnen (unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel). Wer von diesem Recht Gebrauch machen möchte, muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Bürgerversammlung mitbringen.

Wichtig ist auch, dass der jeweilige Antrag mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Ob der Antrag als Empfehlung der Bürgerversammlung zugelassen wird, wird von allen stimmberechtigen Teilnehmenden gemeinsam entschieden. Innerhalb von drei Monaten muss sich der Augsburger Stadtrat mit den Empfehlungen der Bürgerversammlung befassen.

Der Status der eingebrachten Anträge kann unter augsburg.de/buergerversammlung oder im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg unter augsburg.de/allris nachverfolgt werden.

OB Eva Weber: „Austausch von Erfahrungen und Argumenten“

„Niemand kennt sich in den einzelnen Stadtteilen besser aus als die Bewohnerinnen und Bewohner“, so Oberbürgermeisterin Eva Weber. „Sie sind die Expertinnen und Experten vor Ort und damit diejenigen, die uns am besten sagen können, wo der Schuh drückt, sodass wir Lösungsmöglichkeiten anbieten können. Die Bürgerversammlung ist der direkteste Weg, Fragen und Themen nicht nur mit der Stadtspitze, sondern auch mit anderen Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hier können Erfahrungen und Argumente ausgetauscht werden. Im besten Fall kommen dabei gute Verbesserungsvorschläge zustande, die allen nützen.“

Drei für den Stadtteil, eine für die gesamte Stadt

Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung schreibt pro Jahr eine gesamtstädtische Bürgerversammlung vor, die den Einwohnerinnen und Einwohnern ein Antragsrecht einräumt. In Augsburg finden zusätzlich zur gesamtstädtischen Bürgerversammlung drei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen pro Jahr statt. Das hat der Augsburger Stadtrat per Beschluss festgelegt. Das Format bietet die Möglichkeit, vor Ort gezielt Stadtteil-Themen anzusprechen und sich dazu mit der Stadtspitze sowie Expertinnen und Experten aus den Fachämtern auszutauschen. Bürgerinnen und Bürger haben zudem ein Stimmrecht, mit dem sie wichtige Themen zur Abstimmung in den Stadtrat und damit im besten Fall zur Umsetzung bringen können. 

Mit den Terminen in Hochzoll und im Hochfeld/Universitätsviertel starten die ersten beiden Bürgerversammlungen in diesem Jahr. Im Herbst 2025 ist Lechhausen an der Reihe, gefolgt von Kriegshaber, wo die gesamtstädtische Bürgerversammlung stattfindet. (pm/rs)

Weitere Informationen zu den Bürgerversammlungen und die nächsten Termine auf augsburg.de/buergerversammlung