Carsharing-Fahrzeuge parken in Augsburg kostenlos

17.01.2023 15:16 | Mobilitätsplan Umwelt & Soziales Bürgerservice & Rathaus

Sharing-Fahrzeuge sind beim Parken auf parkscheinpflichtigen Flächen von der Zahlung der Parkgebühren befreit – ohne zeitliche Begrenzung. Alle ca. 120 Parkscheinautomaten wurden dafür mit einem Aufkleber versehen, der die Gebührenfreistellung für Carsharing-Fahrzeuge signalisiert.

Carsharing soll in Augsburg noch attraktiver werden, deswegen hat der Stadtrat im Oktober die Änderung der Parkgebührenordnung beschlossen. „Die Mobilitätswende ist eine unserer größten Herausforderungen. Carsharing ist ein Teil der Lösung. Deswegen ist es wichtig attraktive Alternativen zum eigenen PKW für die alltäglichen Mobilitätsbedürfnisse anzubieten. Mit der Abschaffung der Parkgebühren für Sharing-Fahrzeuge wird Carsharing einerseits attraktiver und andererseits bleibt aber auch die Innenstadt mit dem Auto gut und kostengünstig erreichbar“, so Baureferent Gerd Merkle. 

Wer darf künftig kostenlos parken?

Kostenlos parken dürfen alle nach dem Carsharinggesetz (CsgG) gekennzeichneten Fahrzeuge mit blauer Plakette.


Auf was müssen Fahrer von Sharing-Fahrzeugen achten?

Die Regelung betrifft nur die bewirtschafteten (=parkscheinpflichtigen) Bereiche, d.h. Bewohnerparkplätze fallen nicht unter die Regelung. Sie sind durch einen Aufkleber auf den Parkscheinautomaten gekennzeichnet.


Großer Zuspruch für Carsharing bei Bürgerinnen und Bürgern

Der Ausbau des Carsharingangebots ist auch im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen der Neukonzipierung des Augsburger Mobilitätsplanes wurde der Wunsch immer wieder hervorgebracht. Ausbau des Carsharings wurden auch im Rahmen der öffentlichen Beteiligung beim Augsburger Mobilitätsplan vorgebracht. So stimmten zum Beispiel 62 Prozent der Befragten zu, dass der der Besitz eines privaten Pkw für sie nicht erforderlich sei, wenn es attraktive Alternativen, u.a. Carsharing, gäbe.

Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Walter Casazza. „Wir sehen in der Neuregelung einen weiteren Anreiz, auf das eigene Auto zu verzichten und stattdessen unser Carsharing-Angebot zu nutzen. Jedes Carsharing-Auto ersetzt bis zu zehn private PKW. Damit tragen wir einen Teil zur Mobilitätswende bei und treiben das Thema Umweltschutz und nachhaltige Mobilität weiter voran“, so Casazza weiter. 

Hintergrund

Mit dem Carsharinggesetz (CsgG) des Bundes, der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) nebst Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) und den landesgesetzlichen Regelungen für Carsharing liegt mittlerweile ein umfangreiches Instrumentarium vor, um Carsharing auf kommunaler Ebene noch besser fördern zu können. Aus diesem Grund wurde die Parkgebührenordnung dahingehend geändert, dass Carsharingfahrzeuge im Sinne des Carsharinggesetzes beim Parken an Parkscheinautomaten von der Zahlung von Parkgebühren befreit werden. Die Gebührenbefreiung von Carsharingfahrzeugen erfolgt auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Task Force Klimaschutzmaßnahmen. 

Das Carsharinggesetz wurde zwischenzeitlich evaluiert 

Die Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass die durch das Carsharinggesetz ermöglichten Bevorrechtigungen (Parkbevorrechtigungen, Gebührenfreistellung) grundsätzlich geeignet sind, die mit dem Gesetz verfolgten Ziele zu erreichen, insbesondere die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs. (pm/grr)