Erweiterung des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 15 „Jakobervorstadt Nord“

14.06.2024 07:00 | Stadtplanung

Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 15 „Jakobervorstadt Nord“; Inkrafttreten am 14. Juni 2024

Jakobervorstadt; Foto: Manuela Wagner / Stadtplanungsamt Augsburg

Das bestehende Sanierungsgebiet Altstadt Nr. 15 „Jakobervorstadt Nord“ wird erweitert. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bezuschussung von Baumaßnahmen zur Neugestaltung der Außenanlagen auf dem Grundstück des Jugendhauses „Villa“ (Kanalstraße 15) mit Mitteln der Städtebauförderung geschaffen.

Die Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 15 „Jakobervorstadt Nord“ wurde am 16. Mai 2024 vom Stadtrat der Stadt Augsburg beschlossen. Der Beschluss hierzu ist im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg abrufbar. Mit der heutigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg tritt die Änderungssatzung in Kraft.