Erweiterung Gewerbe- / Industriegebiet an der Ulstettstraße
Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich „Nördlich der Ulstettstraße, westlich der Straße ‚Am Mittleren Moos‘“ im Planungsraum Hammerschmiede (1995-202) sowie Aufstellung Bebauungsplan Nr. 683 „Nördlich der Ulstettstraße, westlich der Straße ‚Am Mittleren Moos‘“; Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom 6. Mai 2024 bis einschließlich 7. Juni 2024
Ein im Stadtteil Pfersee ansässiges Augsburger Traditionsunternehmen plant die komplette Verlagerung des Produktionsstandortes mit einem Flächenbedarf von ca. 6 bis 7 Hektar. Bei einer Prüfung von Innenentwicklungspotenzialen hat sich gezeigt, dass keine ausreichend großen gewerblich-industriellen Flächen im Stadtgebiet verfügbar sind. Daher wurden im Stadtentwicklungskonzept der Stadt Augsburg als mögliche Gewerbeflächenpotenziale dargestellten Flächen im Norden des bestehenden Gewerbe- / Industriegebietes an der Ulstettstraße für die Unternehmensverlangerung ausgewählt.
Basierend auf den konkreten Anforderungen des Unternehmens und den zur Verfügung stehenden Flächen wurde ein Konzept für das Areal westlich der Straße ‚Am Mittleren Moos‘ erarbeitet. Dort kann der Produktionsstandort langfristig in Augsburg gesichert und zahlreiche Arbeitsplätze erhalten werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 683 „Nördlich der Ulstettstraße, westlich der Straße ‚Am Mittleren Moos‘“ erforderlich, in welchem unter anderem die konkrete Nutzungsart (Industriegebiet) festgesetzt wird. Parallel hierzu muss auch der Flächennutzungsplan der Stadt Augsburg für den Bereich „Nördlich der Ulstettstraße, westlich der Straße ‚Am Mittleren Moos‘“ im Planungsraum Hammerschmiede geändert werden.
Die Vorentwürfe beider Planungen können vom 6. Mai 2024 bis einschließlich 7. Juni 2024 im Internet unter www.augsburg.de/auslegung abgerufen werden. Zeitgleich liegen die Unterlagen auch im Stadtplanungsamt aus. Details hierzu können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 3. Mai 2024 entnommen werden.