Fälle von Vogelgrippe im Zoo Augsburg
Drei Wasservögel wurden positiv auf das H5N1-Virus getestet
- In der Einrichtung werden Tierseuchenmaßnahmen umgesetzt
- Vögel bleiben teilweise in ihren Stallungen (Aufstallung) und werden auf HPAIV untersucht
- Tropenhaus und begehbare Voliere bleiben geschlossen
- Derzeit keine generelle Aufstallungspflicht für Geflügelhalter im Stadtgebiet
- Zoo Augsburg bleibt weiterhin geöffnet
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Stadt Augsburg meldet drei Fälle von Vogelgrippe im Zoo Augsburg. Am Freitag, 27. Dezember, wurden eine Brautente, eine Mandarinente und eine Brandgans des Zoologischen Gartens positiv auf das aviäre Influenza Virus (H5N1) getestet.
Maßnahmen zur Verhinderung einer Weiterverbreitung
Das städtische Veterinäramt hat für den Zoo deshalb spezielle Maßnahmen angeordnet, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Dazu gehören die so genannte Aufstallung diverser Vögel, die vorläufige Sperrung des Tropenhauses und der begehbaren Voliere, sowie die Untersuchung von Vögeln auf das AI-Virus.
Hinzu kommen entsprechende Hygienemaßnahmen, die die Tierpflegerinnen und
Tierpfleger im Zoo einzuhalten haben.
Kontakt mit Zoo-Tieren vermeiden
Ein Ansteckungsrisiko für die eBsucherinnen und Besucher des Augsburger Zoos ist äußerst gering. Der Zoo kann weiterhin geöffnet bleiben, wobei die Besuchenden unbedingt angehalten werden, einen direkten Kontakt zu den Zoo-Tieren zu vermeiden. In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden.
Vogelgrippe: Anzeigenpflichtige Tierseuche
Die klassische „Geflügelpest“ oder auch „Vogelgrippe“ genannt, wird durch hochpathogene aviäre Influenzaviren ausgelöst. Besonders Hühner und Puten sind in der Regel betroffen. Bei der Vogelgrippehandelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Einschätzung des Robert Koch-Instituts
Laut Robert Koch-Institut können die aviären Influenzaviren auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen. Allerdings können die aviären Influenzaviren nicht so leicht von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es in erster Linie bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie mit deren Produkten oder Ausscheidungen zur
Übertragung der Viren auf den Menschen zu kommen.
Hinweise für Geflügelhalter im Stadtgebiet
Derzeit besteht keine generelle Aufstallungspflicht für Geflügel im Stadtgebiet Augsburg. Die Geflügelhalter werden jedoch aufgerufen, die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. Schutz vor Wildvogelkontakt, Betriebshygiene) zum Schutz ihrer Tierbestände streng einzuhalten.