Festsetzung von Lärmemissionskontingenten für die Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA)
Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 634 E „Nördlich der Straße ‚Beim Grenzgraben‘ (Abfallverwertungsanlage)“; Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom 12. August 2024 bis einschließlich 13. September 2024
Die AVA wurde 1991 nach dem damals geltenden Abfallrecht planfestgestellt. Ihr wurden im Planfeststellungsbeschluss an den angrenzenden Immissionsorten Schall-Beurteilungspegel auferlegt, mit denen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm deutlich unterschritten werden. Diese sehr niedrig angesetzten Grenzen hinsichtlich der Lärmimmissionen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass oftmals nur mit verstärkten bzw. zusätzlichen – über dem Stand der Lärmminderungstechnik liegenden – Maßnahmen, notwendige baulich/technische Erweiterungs- und Änderungsvorhaben möglich waren. Durch eine Entscheidung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hat die AVA zudem keine Sicherheit, dass eine beabsichtigte bzw. notwendige Maßnahme genehmigt wird. Das BImSchG-Verfahren ist daher ungeeignet den Standort der AVA für eine zukünftige Nutzung dauerhaft zu sichern und insgesamt angemessene Emissionskontingente für die Zukunft verbindlich festzuschreiben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 634 E sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige Änderungen und Erweiterungen der AVA aus schalltechnischer Sicht geschaffen werden. Kern der Planung ist die Festsetzung von Lärmemissionskontingenten im Bebauungsplan Nr. 634 E durch welche geregelt wird, welche Schallemissionen die Betriebe und Anlagen im Plangebiet aufweisen dürfen.
Daher hat der Stadtrat der Stadt Augsburg am 25. Juli 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 634 E beschlossen. Nun findet vom 12. August 2024 bis einschließlich 13. September 2024 online unter www.augsburg.de/auslegung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Zeitgleich liegen die Unterlagen im Flur des Stadtplanungsamtes aus. Einzelheiten hierzu können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 9. August 2024 entnommen werden.