Friedhöfe: Geänderte Öffnungszeiten im Winter und Verkehrskonzept an Allerheiligen

30.10.2024 11:35 | Umwelt & Soziales Bürgerservice & Rathaus

Ab Sonntag, 3. November, beginnen die verkürzten Winteröffnungszeiten auf den Augsburger Friedhöfen. An Allerheiligen (Freitag, 1. November) werden die Friedhöfe stark besucht, deshalb gibt es andere Parkmöglichkeiten. Stellenweise wird auch die Verkehrsführung geändert.

Der Protestantische Friedhof in Augsburg.

Zu Allerheiligen ist viel Verkehr rund um die Friedhofe zu erwarten, deshalb hat die Stadt stellenweise die Verkehrsführung geändert. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Winter-Öffnungszeiten

Die kommunalen Augsburger Friedhöfe (Westfriedhof, Nordfriedhof, Alter- und Neuer Ostfriedhof, Alter- und Neuer Friedhof Haunstetten sowie die Friedhöfe Göggingen, Bergheim und Inningen) sind von Sonntag, 3. November, bis Freitag, 28. Februar, täglich nur noch von 8 bis 17 Uhr zugänglich. Aus Sicherheitsgründen dürfen die städtischen Friedhöfe nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr betreten werden.

Die kirchlichen Friedhöfe sind folgendermaßen geöffnet:

  • Protestantischer Friedhof:
    Allerheiligen: 7 bis 18 Uhr
    2. November bis 29. Februar: 8 bis 17 Uhr
  • Hermanfriedhof:
    Allerheiligen: 7 bis 19 Uhr
    Allerseelen: 8 bis 17 Uhr
  • Kath. Friedhof in Kriegshaber:
    Allerheiligen: 7 bis 20 Uhr
    Allerseelen: 7 bis 20 Uhr

Besondere Regelungen im Verkehr

Von 30. Oktober bis 1. November gelten rund um die Friedhöfe besondere Verkehrsregeln, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Außerdem gibt es folgende Parkmöglichkeiten: 

  • Westfriedhof: Die Graf-Bothmer-Straße, die Straße „Hinter den Gärten“ sowie der Mittlere Weg werden zur Einbahnstraße (Fahrtrichtung Stadtberger Straße zur Straße „Hinter den Gärten“). Parkmöglichkeiten stehen am P+R Platz südlich der Haltestelle Westfriedhof zur Verfügung. Das Parken ist verboten: Auf der Westseite der Wilhelm-Wörle-Straße und auf der Nordseite der Pater-Roth-Straße zwischen Koboldstraße und Wilhelm-Wörle-Straße, sowie auf der Westseite der Ulrich-Schwarz-Straße und auf der Nordseite der Straße „Am Pferseer Feld“. Der Bereich vor dem Haupteingang wird für Fahrzeuge gesperrt.
  • Nordfriedhof: Parkmöglichkeiten bestehen unter anderem auf der Ostseite des Talweges und dem Parkplatz am Gablinger Weg. Das Parken ist nicht erlaubt: auf der Ostseite der Hirblinger Straße zwischen Anwesen Nr. 24 und Einmündung Thomas-Breit-Straße, sowie auf der Westseite des Talweges und auf dem Gablinger Weg.
  • Alter Ostfriedhof: In der Stätzlinger Straße wird auf Höhe des Friedhofeinganges und auf der Westseite der Zufahrtsstraße zum Alten Ostfriedhof im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße eine Kurzparkzone (Höchstparkdauer 1 Stunde) mit Parkscheibenpflicht eingerichtet.
  • Neuer Ostfriedhof: Parkmöglichkeiten bestehen auf dem Parkplatz neben dem Haupteingang. 
  • Hermanfriedhof: Auf der Nordseite der Ladehofstraße wird eine 2-Stunden-Kurzparkzone mit Parkscheibenpflicht eingerichtet.
  • Friedhof Göggingen: Parkmöglichkeiten sind auf dem Parkplatz am Friedhofweg sowie in der Parkbucht entlang der Apprichstraße vorhanden.
  • Neuer Friedhof Haunstetten: Auf der Westseite der Hopfenstraße zwischen Inninger Straße und Roggenstraße wird das Parken untersagt. Im übrigen Bereich der Hopfenstraße sowie in der Roggenstraße stehen Parkplätze zur Verfügung. (pm/leh)