Für Fremdstoffe in der Biotonne gibt es neue Regeln

14.04.2025 09:24 | Umwelt & Soziales Bürgerservice & Rathaus

Ab 1. Mai gelten neue Regelungen für den Fremdstoff-Anteil im Bio-Müll. Der darf insgesamt nur noch drei Prozent betragen. Kunststoffe – einschließlich kompostierbarer Plastikbeutel – dürfen maximal ein Prozent des Bioabfalls ausmachen. Wird der Wert überschritten, kann die Leerung verweigert werden.

zwei Hände halten einen roten Plastikeimer mit Bioabfällen über eine geöffnete Bio-Tonne

Zu viele Fremdstoffe im Biomüll erschweren die Verwertung des wertvollen Rohstoffs. Deshalb gibt es ab 1. Mai bundesweit neue gesetzliche Regelungen. Bild: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Ein großer Teil der Haushaltsabfälle besteht aus kompostierbarem Bioabfall und ist ein wertvoller Rohstoff. Aus ihm wird in der Vergärungs- und Kompostieranlage der AVA Abfallverwertung Augsburg KU Biogas, Flüssigdünger und Kompost gewonnen. Der ökologisch sinnvolle Kreislauf wird aber durch einen hohen Anteil an Fremdstoffen im Bioabfall – allen voran Kunststofftüten (auch kompostierbare) – gestört. Die Aussonderung dieser Fremdstoffe ist technisch aufwendig und teuer.

Deshalb gelten ab 1. Mai 2025 bundesweit neue gesetzliche Vorgaben für die Entsorgung von Bioabfällen. Ziel der novellierten Bioabfallverordnung ist es, die Qualität der gesammelten Bioabfälle zu verbessern und den Anteil an Fremd- und Störstoffen – insbesondere Kunststoff – weiter zu reduzieren. Umweltreferent Reiner Erben betont: „Eine bessere Abfalltrennung trägt zum einen zum Umweltschutz bei und zum anderen zur besseren Verwertung des Bioabfalls.“

Das gilt ab 1. Mai

Der Anteil an Fremdstoffen (z. B. Glas, Metall, Kunststoffe) in der Biotonne darf höchstens drei Prozent betragen. Kunststoffe, einschließlich sogenannter „kompostierbarer“ Kunststofftüten, dürfen maximal ein Prozent des Bioabfalls ausmachen.

Sollten Biotonnen diese Grenzwerte überschreiten, kann der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg (AWS) im Rahmen von Stichprobenkontrollen die Entleerung verweigern. Die Tonnen werden mit einem Anhänger mit entsprechenden Hinweisen versehen.

Möglichkeit zur kostenpflichtigen Leerung als Restmüll

Die Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, bis zur nächsten regulären Leerung den Tonneninhalt nachträglich zu sortieren und Störstoffe zu entfernen. Sollte es nicht möglich oder bis dahin nicht erfolgt sein, besteht die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Leerung der unsortierten Tonne als Restmüll zu beantragen. Falls der angelieferte Bioabfall insgesamt zu viele Fremdstoffe enthält, kann die AVA Abfallverwertung Augsburg KU die Annahme verweigern.

Weitere Informationen

Informationen zur richtigen Abfalltrennung finden sich auf der Homepage des AWS (Stichwort: Bioabfälle). (pm/swo)