Gastro: 2G gilt drinnen und draußen

30.11.2021 19:57 | Umwelt & Soziales

Ab Mittwoch, 1. Dezember, gilt in der Stadt Augsburg die 2G-Regel auch für die Außengastronomie. Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene. 

2G: Das gilt in Augsburger Restaurants und Cafés jetzt auch in Außenbereichen. Foto: Stadt Augsburg

Auch die FFP2-Maskenpflicht wird auf Außenbereiche erweitert. Nur am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Nur am Sitzplatz dürfen Speisen und Getränke konsumiert werden.

Die Stadt Augsburg vereinheitlicht damit die Infektionsschutzregeln für die Gastronomie. Draußen gelten im Stadtgebiet ab Mittwoch, 1. Dezember, dieselben Regeln wie drinnen.

Nachdem am vergangenen Wochenende teils größere Veranstaltungen im Freien hunderte Menschen angezogen haben, hat die Stadt Augsburg eine Verschärfung der Schutzregelungen in der Außengastronomie geprüft und am Dienstagabend, 30. November, die Allgemeinverfügung Außengastronomie erlassen. Diese wurde unter anderem auf www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Die Einhaltung der Regelungen ist durch die Gastronomie-Betreiberinnen und -Betreiber sicherzustellen.

Die Allgemeinverfügung dient dazu, die Gefahr einer Übertragung von Covid-19 in der Außengastronomie zu reduzieren. Es sollen weitere Infektionen und ein Fortbestehen des Inzidenzwerts auf hohem Niveau verhindert werden. Zugleich soll einer weiteren Überlastung der Kliniken entgegengewirkt werden. (pm/je)

www.augsburg.de/coronavirus