Gefahr durch Steinschlag am Perlachturm: Fischmarkt gesperrt
Anfang November hat ein Baustatik-Büro den denkmalgeschützten Perlachturm begutachtet. An den zwei obersten Geschossen wurden erhebliche neue Schäden festgestellt. Seit dem gestrigen Dienstag, 7. Dezember, liegt das fertige Gutachten der Stadt Augsburg vor. Am Mittwoch, 8. Dezember, hat die Stadt Augsburg eine Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Sperrzone rund um den Turm erlassen.
In dem Gutachten kommt das beauftragte Baustatikbüro zu dem Ergebnis, dass durch diese Schäden jederzeit mitunter auch größere Teile des Perlachturms herausbrechen und herabstürzen könnten. Bereits während der Untersuchung in ca. 60 Metern Höhe von einem Kran aus haben die Statiker mehrere lockere Steinfragmente entfernt. In ihrem Bericht listen sie unter anderem Risse und Brüche im Natur- und Kunststein sowie rostende Eisenteile auf.
Auch Klimacamp betroffen
Als Sofortmaßnahme werden der angrenzende Fischmarkt sowie der Gehweg vor dem Perlachturm daher umgehend gesperrt. Auch das Klimacamp ist davon betroffen. Der Zugang zu den anliegenden Geschäften und der Kirche St. Peter und Paul ist vorübergehend nicht möglich.
Allgemeinverfügung veröffentlicht
Am Mittwoch, 8. Dezember 2021, hat die Stadt Augsburg eine Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer Sperrzone im Bereich des Firschmarktes und des Perlachturms erlassen. Damit ist der Aufenthalt in der abgesperrten Zone ab sofort untersagt. Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung geregelt.
Schutztunnel soll Zugang zu Kurche und Läden ermöglichen
Weitere Sicherungsmaßnahmen sind in bereits Vorbereitung. Zunächst sollen um die oberen Geschosse Sicherungsnetze angebracht werden, um gegebenenfalls herabstürzende Teile aufzufangen. Um den Zugang zu Kirche und anliegenden Läden schnellstmöglich wieder zu öffnen, soll ein Schutztunnel aus Gerüsten errichtet werden. Als langfristige Sicherungsmaßnahme wird an der Balustrade des Turms schließlich ein Schutzgerüst angebracht.
Sanierung bleibt im Zeitplan
Auf den Zeitplan der Sanierung haben die Erkenntnisse aus dem Gutachten keine Auswirkungen. Bei gesicherter Finanzierung könnten im Frühjahr 2022 die Ausführungsplanungen und 2023 die ersten Arbeiten beginnen. (pm/rs)