Gemeindeübergreifende Planung für die Neugestaltung des Marstaller Hofs

21.10.2024 07:30 | Stadtplanung

Änderung Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FP) für den Bereich „Südwestlich der Kreuzung Ulmer Straße / Kriegshaberstraße“ im Planungsraum Kriegshaber (1995-208) sowie Aufstellung Bebauungsplan (BP) Nr. 304 „Südwestlich der Kreuzung Ulmer Straße / Kriegshaberstraße“; Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 21. Oktober 2024 bis einschließlich 22. November 2024

Auszug Entwurf Bebauungsplan Nr. 304; Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Seit mehreren Jahren liegt der in prominenter Lage südwestlich der Kreuzung Ulmer Straße / Kriegshaberstraße, an der Schnittstelle der beiden Stadtgebiete Augsburg und Stadtbergen liegende Handelsstandort brach. Die Investorin beabsichtigt den in ihrem Eigentum befindlichen Standort gemeindeübergreifend baulich neu zu ordnen und zu einem attraktiven, zeitgemäßen Nahversorgungsstandort zu entwickeln.

Die Realisierung der aktuellen, gemeindeübergreifenden Planung ist nach den Vorgaben der bestehenden Bebauungspläne derzeit planungsrechtlich nicht zulässig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung des Plankonzepts ist deshalb in beiden Städten die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans und parallel hierzu die Änderung der Flächennutzungspläne erforderlich. Die Bauleitplanverfahren beider Städte werden parallel durchgeführt und aufeinander abgestimmt, mit dem Ziel einer zeitgleich über die Gemeindegrenzen angepassten Baurechtsschaffung für das Vorhaben.

Die Vorentwürfe des Augsburger BP Nr. 304 „Südwestlich der Kreuzung Ulmer Straße / Kriegshaberstraße“ und der FP-Änderung Nr. 1995-208 „Südwestlich der Kreuzung Ulmer Straße / Kriegshaberstraße“ können vom 21. Oktober 2024 bis einschließlich 22. November 2024 im Internet unter www.augsburg.de/auslegung abgerufen werden. Zeitgleich liegen die Unterlagen auch im Stadtplanungsamt aus. Details hierzu können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 18. Oktober 2024 entnommen werden.