Regionalplanerische Steuerung von Standorten für Windenergienutzung

08.01.2025 08:00 | Stadtplanung

Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ des Regionalplanes der Region Augsburg ist angelaufen.

Windrad bei Buttenwiesen. Foto: Markus Rauch / Stadt Augsburg

Der Regionalplan stellt ein Bindeglied zwischen dem übergeordneten Landesentwicklungsprogramm Bayern und der örtlichen Planung der Städte und Gemeinden dar. Der Regionalplan hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Interessen und Belange innerhalb einer Region zu koordinieren.

Für jede der 18 Planungsregionen Bayerns gibt es einen Regionalplan. Die Neufassung des Regionalplanes der Region Augsburg (9) ist am 20. November 2007 in Kraft getreten. Seither wurden mehrere Teilfachkapitel fortgeschrieben. Aktuell läuft ein Verfahren zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“.

Die Nutzung von Windenergie an für Natur, Landschaft und Bevölkerung verträglichen Standorten leistet einen wichtigen Beitrag zum Umbau der Energieversorgung und zum Klimaschutz. Die Errichtung von Windkraftanlagen stößt jedoch oftmals auf Ablehnung. Windkraftanlagen beeinflussen das Landschaftsbild. Zudem führt ihr Betrieb beispielsweise durch Schattenwurf oder Lärm zu Konflikten. Daher stehen Windkraftanlagen in besonderer Konkurrenz zu anderen Raumnutzungen. Hierzu zählen: Natur- und Landschaftsschutz, Erholungsnutzung sowie Tourismus. Deshalb ist zur Vermeidung von Konfliktsituationen für potenzielle Standorte eine umfassende räumliche Planung notwendig. 

Der Regionalplan der Region Augsburg ist ein solches Steuerungsinstrument. In ihm werden sogenannte Vorranggebiete für Windenergienutzung ausgewiesen. Auf diesen Flächen hat die Windenergienutzung Vorrang gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Das Kapitel des Regionalplanes, das sich mit der Nutzung der Windenergie befasst, wird momentan fortgeschrieben. Ziel ist es, nach regionsweit einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien zusätzliche Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Laut Landesentwicklungsprogramm Bayern müssen bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiet für Windenergie zur Verfügung stehen. Zur Erfüllung dieser Quote muss der Regionalplan entsprechend überarbeitet werden.

Der Fortschreibungsentwurf samt erläuternder Materialien kann ab sofort auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbands Augsburg heruntergeladen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen unter anderem im Stadtplanungsamt Augsburg bis einschließlich 7. April 2024 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 7. April 2025 besteht Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Augsburg. Einzelheiten dazu können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 13. Dezember 2024 entnommen werden.

Weitere Informationen zur Regionalplanung finden Sie hier.