REWE an der Jakoberwallstraße wird neu errichtet und um Wohnnutzung erweitert

16.12.2024 07:00 | Stadtplanung

Beschleunigte Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) Nr. 457 A „Zwischen der Jakoberwallstraße und der Argonstraße“; Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025

Auszug Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 457 A; Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Östlich des Augsburger Stadtzentrums befindet sich zwischen der Jakoberwall- und der Argonstraße aktuell ein nicht mehr zeitgemäßer eingeschossiger, großflächiger Lebensmittelvollsortimenter (REWE) mit einem baulich getrennten Getränkemarkt und dazugehöriger großflächiger Stellplatzanlage. Der Standort soll baulich neu geordnet, vertikal gegliedert, durch Wohnnutzung zu einer gemischten Nutzung weiterentwickelt und in seiner Funktion als Solitärstandort der Nahversorgung nachhaltig gesichert werden. Der Gebäudebestand und die zugehörige Stellplatzanlage werden zurückgebaut und durch das „Übereinander“ von Wohnen und großflächigem Einzelhandel städtebaulich neu geordnet.

Die Realisierung der aktuellen Planung ist derzeit planungsrechtlich nicht zulässig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung des Plankonzepts ist deshalb die Aufstellung des VBP Nr. 457 A erforderlich.

Deshalb hat der Stadtrat der Stadt Augsburg am 28. November 2024 die Aufstellung des VBP Nr. 457 A beschlossen. Im Anschluss daran findet nun vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 online unter www.augsburg.de/auslegung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Zeitgleich liegen die Unterlagen im Flur des Stadtplanungsamtes aus. Vom 24. Dezember 2024 mit 01. Januar 2025 ist das Stadtplanungsamt geschlossen. In dieser Zeit stehen die Unterlagen ausschließlich elektronisch über das Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung. Einzelheiten hierzu können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 13. Dezember 2024 entnommen werden.