Stadt sucht Personen für das ehrenamtliche Richteramt am Verwaltungsgericht

25.06.2024 13:55 | Pressemitteilungen

Amtsperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030

  • Bewerbungsfrist bis Freitag, 26. Juli 2024
  • Ehrenamt ist an Voraussetzungen gebunden
  • Bewerbung nur schriftlich mit unterschriebenen Unterlagen
  • Unterlagen per Post oder online einreichbar

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bei der Stadt Augsburg als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Augsburg bewerben. Die Stadt Augsburg erstellt hierfür eine Vorschlagsliste, die nach Beschlussfassung durch den Stadtrat über die Regierung von Schwaben an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Augsburg zu übermitteln ist.

Wer an einer Ausübung des richterlichen Ehrenamtes am Verwaltungsgericht interessiert ist, kann sich bis Freitag, 26. Juli 2024 schriftlich zusammen mit einem kurzen Motivationsschreiben und einer unterschriebenen Erklärung zur Verfassungstreue sowie einer unterschriebenen Erklärung zu den Voraussetzungen für eine Wahl zur ehrenamtlichen Richterin oder ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten bewerben.

Die Unterlagen sind per Post zu richten an die Stadt Augsburg, Hauptamt, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg oder können online über das Kontaktformular auf der Homepage unter augsburg.de/verwaltungsrichter eingereicht werden. Dort gibt es auch alle erforderlichen Unterlagen zum Download.

 

Voraussetzungen für interessierte Personen

  • Deutsche Staatsbürgerschaft,
  • vollendetes 25. Lebensjahr,
  • und Wohnsitz innerhalb des Bezirkes des Verwaltungsgerichtes Augsburg haben.

 

Ausgeschlossen sind

  • Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind
  • Personen gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • und Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

 

Zur ehrenamtlichen Richterin oder ehrenamtlichen Richterin können nicht berufen werden:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Richter,
  • Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst ist, soweit sie nicht ehrenamtlichen tätig sind,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgten.

 

Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht berufen werden. Interessenten müssen sich zudem ausdrücklich zur Verfassungstreue erklären.

augsburg.de/verwaltungsrichter