Finanzielle Unterstützung für Studierende
Gefördert werden befähigte und bedürftige Augsburgerinnen und Augsburger. Einen Beitrag dazu leistet die Studienhilfe aus Stiftungsmitteln. Ab Mittwoch, 1. Juni 2022, liegen die Anträge aus.
Studierende an Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse an Augsburger Gymnasien, des Bayernkollegs und der Fachoberschule können beim Wohnungs- und Stiftungsamt eine Studienbeihilfe beantragen. Gefördert werden befähigte und bedürftige Augsburgerinnen und Augsburger. Ebenfalls antragsberechtigt sind Augsburgerinnen und Augsburger, die an auswärtigen Universitäten oder Fachhochschulen studieren. Nicht antragsberechtigt ist dagegen, wer nur zu Studienzwecken in Augsburg wohnt.
Die Anträge auf Studienbeihilfe liegen ab Mittwoch, 1. Juni, im Eingangsbereich des Amtes für Finanzen und Stiftungen (Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg) sowie in der Bürgerinformation am Rathausplatz bereit. Hier gelangen Sie zum Online-Formular!
Die Anträge sind bis spätestens Donnerstag, 30. Juni 2022, ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen über Studienfortgang und wirtschaftliche Verhältnisse im Amt für Finanzen und Stiftungen (Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg) einzureichen. Persönlich können die Anträge nicht abgegeben werden. Es wird darum gebeten, die Anträge postalisch oder online einzureichen. Später eingehende oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. (pif)