VGH lässt Antrag der Stadt auf Berufung gegen VG-Urteil zum Klimacamp zu
Als Grund werden „besondere rechtliche Schwierigkeiten“ der Rechtssache genannt
- Grundsatzfragen des Versammlungsrechts betroffen
- OB Eva Weber: „Es war richtig, Antrag zu stellen“
Unter Hinweis auf „besonders rechtliche Schwierigkeiten“ der Rechtssache hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) München heute die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg in Sachen Klimacamp zugelassen. Dieses kam im November 2020 zu der Auffassung, dass es sich beim „Klimacamp“ auf dem Fischmarkt um eine Versammlung handle.
Dagegen hatte die Stadt Augsburg nach eingehender juristischer Prüfung einen entsprechenden Antrag auf Zulassung der Berufung beim VGH München, gestellt. Oberbürgermeisterin Eva Weber führt dazu aus: „Es war richtig, den Antrag auf Berufung zu stellen, weil hier Grundsatzfragen des Versammlungsrechts berührt sind. Der VGH wird sich jetzt intensiv mit der Klärung dieser Fragen auseinandersetzen.“
Die OB hatte bereits mehrfach betont, dass die Stadt den Klimaschutz keineswegs vernachlässige. „Es geht vielmehr darum, rechtlich klären zu lassen, ob unbefristetes Campieren auf öffentlichen Plätzen unter den durch das Grundgesetz geschützten Versammlungsbegriff fällt. Denn wir müssen auch mit anders gelagerten Interessengruppen umgehen können, die möglicherweise ähnliche Protestformen wählen“, so OB Eva Weber.