Auslegungen
Bei bestimmten Bauleitplanungs- und Fachplanungsverfahren ermöglicht der Gesetzgeber den Betroffenen, Bürgern und Planungsinteressierten die Einsichtnahme in die planerischen Entwürfe. Sie können sich dabei über Ziel und Zweck der Planung, die Planungsabsichten und ggf. über mögliche Alternativen informieren. Während der befristeten Beteiligungsphase besteht auch die Gelegenheit, Anregungen und begründete Änderungswünsche zur Planung vorzubringen.
Stellungnahmen können Sie während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch über das zum jeweiligen Planungsverfahren bereitgestellte Online-Formular verschlüsselt oder per E-Mail an beteiligung.stadtplanung@augsburg.de übermitteln. Alternativ können Sie die Stellungnahme auch bei der Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg, abgeben.
Aktuelle Auslegungen
Regionalplan der Region Augsburg (9) - Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“
Regionalplan der Region Augsburg - Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“
Auslegung Fortschreibungsentwurf sowie der erläuternden Materialien
vom 08. Januar 2025 mit 07. April 2025
Planunterlagen
siehe Internetseiten:
Beteiligungsmöglichkeiten
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung zum Fortschreibungsentwurf gegenüber dem Regionalen Planungsverband Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg oder an geschaeftsstelle@rpv-augsburg.de.
Mit Ablauf der Frist sind sämtliche Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG, § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).
Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
Hinweis:
In diesem Verfahren besteht keine Möglichkeit, sich online bei der Stadt Augsburg zu äußern.
Kontaktperson
Manuela Wagner
Telefon (0821) 324-6537
Foto: Markus Wagner / Stadtplanungsamt Augsburg