Auslegungen

Bei bestimmten Bauleitplanungs- und Fachplanungsverfahren ermöglicht der Gesetzgeber den Betroffenen, Bürgern und Planungsinteressierten die Einsichtnahme in die planerischen Entwürfe. Sie können sich dabei über Ziel und Zweck der Planung, die Planungsabsichten und ggf. über mögliche Alternativen informieren. Während der befristeten Beteiligungsphase besteht auch die Gelegenheit, Anregungen und begründete Änderungswünsche zur Planung vorzubringen.

Stellungnahmen können Sie während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch über das zum jeweiligen Planungsverfahren bereitgestellte Online-Formular verschlüsselt oder per E-Mail an beteiligung.stadtplanung@augsburg.de übermitteln. Alternativ können Sie die Stellungnahme auch bei der Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg, abgeben.

Aktuelle Auslegungen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 457 A, Aufstellung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 457 A
„Zwischen der Jakoberwallstraße und der Argonstraße”
Beschleunigte Aufstellung, sowie

beschleunigte Aufhebung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 457 „Südwestlich der Argonstraße“

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025

Aufhebungs- und Aufstellungsbeschluss vom 28. November 2024
Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 50/2024

Planunterlagen

Planzeichnung
Zeichenerklärung
Vorhaben- und Erschließungsplan
Textteil

Kontaktperson

Florian Kraus
Telefon (0821) 324-6512

Ihre Stellungnahme

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